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Christoph Neuser
(kommissarisch)
Geschäftsliegenschaften
Tel.: +49 (0)511 101-2435

Georg Reitz
Dienstliegenschaften
Tel.: +49 (0)228 37787-530

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Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen

Bundesweites Dienstleistungsangebot zur Planung, Durchführung und Sicherung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer naturschutzrechtlichen Kompensationsverpflichtungen

Sie haben durch Baumaßnahmen einen unvermeidbaren Eingriff in Natur und Landschaft vornehmen müssen und sind zu dessen Kompensation im Sinne der §§ 18 und 19 des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet? Bundesforst bietet Ihnen individuelle Lösungen, Ihren Kompensationsverpflichtungen nachzukommen:

  • Wir übernehmen für Sie die Planung und Durchführung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen nach Vorgabe der zum Planfeststellungsbeschluss der Baumaßnahme ergangenen Landschaftspflegerischen Begleitpläne
    • auf geeigneten Grundstücken, die in unserem Eigentum stehen und die oft bereits im Vorfeld von den zuständigen Behörden für die Durchführung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen anerkannt bzw. zertifiziert wurden
    • auf geeigneten Grundstücken, die Sie uns zur Verfügung stellen.
  • Darüber hinaus können Sie bei uns auch Grundstücke erwerben und nach Maßgabe der zuständigen Behörden für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen nutzen, z.B. wenn Sie mit der  Durchführung der Maßnahmen jemand anderen beauftragen wollen.

Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke

Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen gerne die Zentrale Bundesforst (Zentraler Kontakt) zur Verfügung. Daneben geben Ihnen die regionalen Bundesforstbetriebe in den einzelnen Bundesländern Auskunft über unser Dienstleistungsangebot in Sachen naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen, über den Erwerb von Ökopunkten oder den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Sofern ein Ausgleich für Maßnahmen an Bundeswasserstraßen erfolgen soll oder die Verpflichtung hierzu aus militärischen Projekten resultiert, ist die Abteilung Dienstliegenschaften ihr Ansprechpartner.