Haushaltsausschuss billigt die 2. Tranche für das Nationale Naturerbe

25.000 Hektar neue Naturschutzflächen bilden weitere Flächenkulisse

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 14. Dezember 2011 die von der Bundesregierung vorgelegte Flächenkulisse zur Fortführung der 2. Tranche des Nationalen Naturerbes gebilligt. Weitere 25.000 Hektar naturschutzfachlich besonders wertvoller Bundesflächen werden den Ländern oder Stiftungen und Verbänden für die langfristige Entwicklung und Pflege zur Verfügung gestellt. Damit erhöht sich die Flächenkulisse des Nationalen Naturerbes auf insgesamt 125.000 Hektar.

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Kyritz-Ruppiner Heide, Teil der Flächenkulisse der 2. Tranche

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist die einzige Flächengeberin für die 2. Tranche des Nationalen Naturerbes. Bei diesen Flächen handelt es sich fast ausschließlich um ehemalige militärisch genutzte Standorte.

In Abstimmung mit den Bundesländern sollen rund 14.000 Hektar dieser Naturschutzflächen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt angeboten werden. Die restlichen 11.000 Hektar werden den Ländern, Naturschutzverbänden und Naturschutzstiftungen zur langfristigen Pflege und Entwicklung überlassen.

Zum Nationalen Naturerbe gehören naturschutzfachlich besonders wertvolle und charakteristische Landschaften. Sie zeichnen sich durch Großflächigkeit, Unzerschnittenheit und in weiten Teilen auch unberührte Lebensräume aus. Wertvolle Ökosysteme wie naturnahe Buchen- und Auenwälder sowie Heidelandschaften, die den Lebensraum für viele gefährdete Arten bilden, sichert der Bund mit dem Nationalen Naturerbe in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern und den Naturschutzverbänden.