Verwaltungsaufgaben - Service und Dienstleistung im Interesse öffentlicher Belange
Der Bereich Verwaltungsaufgaben (VA) umfasst eine Vielzahl von verwaltungsnahen, teilweise hoheitlichen Aufgaben und das Management abgeschlossener Kaufverträge. Dabei sind wir Dienstleister und Ansprechpartner für Bürger, Unternehmen, Behörden, ausländische Streitkräfte und Mitarbeiter des Bundes.
Liegenschaftsservice für ausländische Streitkräfte
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich als Mitglied im kollektiven Sicherheitssystem der NATO völkerrechtlich verpflichtet, den Gaststreitkräften die für die Wahrnehmung der gemeinsamen Verteidigungsaufgabe notwendigen Liegenschaften zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe wurde der BImA übertragen. Hierzu beschaffen wir die notwendigen Liegenschaften, stellen sie den ausländischen Streitkräften zur Verfügung und kümmern uns um sämtliche liegenschaftsbezogenen Angelegenheiten. Nach einem Rückzug der Streitkräfte wickeln wir die Rechtsverhältnisse mit dem ausländischen Staat ab.
Aktuell betreuen wir insgesamt rund 780 km² bundeseigener und angemieteter Fläche. Dazu gehören auch rund 40.000 von den Streitkräften genutzte Wohnungen.
Regulierung der Sach- und Personenschäden, die Angehörige ausländischer Streitkräfte in Ausübung ihrer Aufgaben in Deutschland verursachen
Die Sparte Verwaltungsaufgaben reguliert die Manöver-, Sach- und Personenschäden, die Angehörige in Ausübung ihrer Aufgaben in Deutschland verursachen. Die betroffenen Bürger können sich bundesweit an vier Schadensregulierungsstellen wenden, die deren Anträge entgegennehmen und die Entschädigungen auszahlen.
Folgen des Einigungsvertrages
Der Einigungsvertrag regelt u. a. die Verteilung des Verwaltungs- und Finanzvermögens der ehemaligen DDR auf Bund, Länder und Gemeinden gemäß Artikel 21 und 22 Einigungsvertrag. Durch das Vermögenszuordnungsverfahren wird die im Einigungsvertrag geregelte Vermögensverteilung umgesetzt. Wir sind hierbei für die Durchsetzung der Rechte und die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen des Bundes verantwortlich.
Vertagsmanagement
Das Management der von der BImA sowie von der g.e.b.b. geschlossenen Grundstückskaufverträge beinhaltet die Vertragsdurchführung, -überwachung und –durchsetzung. Hierzu zählen insbesondere die Überwachung der Einhaltung von Verpflichtungen und die Durchsetzung von Ansprüchen der BImA.
Darlehensverwaltung (Wohnungsfürsorge)
Der Bund vergibt Darlehen an Beschäftigte und Wohnungsbauunternehmen, um im Bedarfsfall eine angemessene Wohnraumversorgung sicher zu stellen. Die Gewährung und Verwaltung dieser so genannten Mietwohnungsbau- und Familienheimdarlehen sowie die Wahrnehmung der Rechte aus den zugrunde liegenden Förderverträgen gehören ebenfalls zu unseren Aufgaben.

