Verleihung des Zertifikats für Nachhaltiges Bauen
Am 16. und 17. Februar 2010 veranstaltete das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unter dem Titel „Bauen für die Zukunft – nachhaltig und innovativ“ einen Kongress, der sich mit den erfolgreichen Ergebnissen sowie zukünftigen Ansätzen und Zielen der Forschungsinitiative Zukunft Bau befasste. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMVBS.
v.l.n.r.: MDir Günther Hoffmann, Leiter der Abteilung Bauwesen des BMVBS, Annette von Hagel, ORR Reinhard Mayr als Vertreter des Nutzers, die Amtsleiterin des staatlichen Hochbauamtes in Rosenheim, Baudirektorin Evelin Lux, Architekt Albert Eichinger vom staatlichen Hochbauamt in Rosenheim, Auditor Nicolas Kerz vom BBSR (Foto: Elena Busco Ferber)
Am 16. Februar 2010 überreichte MDir Günther Hoffmann, Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten des BMVBS, das Zertifikat BNB für drei Bauten, die alle mit Silber ausgezeichnet wurden. Eines der Gebäude ist das Hauptzollamt in Rosenheim. Seitens der BImA übernahm Annette von Hagel die erste Auszeichnung.
Das staatliche Bauamt Rosenheim wurde durch die Amtsleiterin Baudirektorin Evelin Lux und mit dem für das Projekt verantwortlichen Architekten Albert Eichinger repräsentiert. Als Vertreter des Nutzers nahm ORR Reinhard Mayr an der Verleihung teil und als Auditor Nicolas Kerz vom Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumentwicklung (BBSR).
Ausgezeichnet wurden ebenfalls das Bundesministerium für Gesundheit in Bonn und der Erweiterungsbau des Bundesamtes für Strahlenschutz in Berlin.Das Zertifizierungssystem wurde vom BMVBS in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen entwickelt.
Das anfänglich als „Deutsches Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ benannte System wurde 2010 vom BMVBS in „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)“ umbenannt. Neben der Umfirmierung wurde das Logo ebenfalls neu gestaltet. Das BMVBS hat darüber hinaus die Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft im Oktober 2009 beendet. Die Bundesregierung hat mit dem „Runden Tisch Nachhaltiges Bauen“ seit 2002 ein regelmäßiges und hoch qualifiziertes Forum, das alle Fragen der Zertifizierung aufgreift und analysiert. Ziel ist, dass die öffentliche Hand komplexe Bauqualität nachvollziehbar abbilden kann.
Das „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ wird in Merkmale ökologische, ökonomische, funktionale und soziokulturelle, technische und Prozess-Qualität sowie Standortmerkmale unterteilt. Ermittelt wurden 63 Kriterien, die für das nachhaltige Bauen entscheidend sind. Jedes Kriterium wird in einem sogenannten Steckbrief definiert, der den Qualitäten zugeordnet wird. Steckbriefe sind beispielsweise Überdüngungspotenzial, Risiken für die Umwelt, Flächeninanspruchnahme, Lebenszykluskosten, thermischer Komfort im Sommer und Planungswettbewerb.
Dies zeigt, dass Bauen eine sehr komplexe Aufgabe ist. Zurzeit umfasst das Bewertungssystem 46 Kriterien/Steckbriefe. Die Differenz von 17 Steckbriefen wird momentan diskutiert. Die Bearbeitung des BNB wird laufend fortgeschrieben und an die gesetzlichen, politischen, wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse und Anforderungen angepasst.
Im Jahr 2001 wurde bereits ein Leitfaden für das nachhaltige Bauen vorgelegt. Er skizziert, wie eine ökologische Bewertung von Planungen und die ökonomische Nachrechnung auf den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes funktionieren. Dieser Leitfaden ist für die Bundesbauverwaltung verbindlich eingeführt worden.Frau von Hagel arbeitete am Leitfaden und am Runden Tisch Nachhaltiges Bauen seit dem Jahr 2003 aktiv mit. Die Fortschreibung des Leitfadens „Nachhaltiges Bauen“ wird im Sommer 2010 vollendet sein.
Nachdem während der Probezertifizierung viele Erfahrungen mit eigenen Gebäudekonzepten gesammelt werden konnten und vielfältige Forschungsaufgaben im Bereich des nachhaltigen Bauens umgesetzt wurden, ist geplant, dass das BNB im Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ für die Gebäude der öffentlichen Hand verbindlich eingeführt wird. Bei der Umsetzung einiger Forschungsaufgaben haben Elena Busco Ferber und Gabriela Grabke aktiv mitgewirkt, so dass die Erkenntnisse in die Umsetzung des Facility Managements bei Neubauvorhaben bereits einfließen.
Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen ist auf größtmögliche Messbarkeit von Kriterien, Transparenz, Vernetzung von Fachplanungen und höchste Umsetzungsqualität und Qualitätsansprüche ausgelegt. Es zeichnet sich durch die umfassende Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, funktionalen und soziokulturellen Qualität sowie den technischen und prozessualen Aspekten aus und spiegelt auch die internationalen Entwicklungen im Bereich Normung zum nachhaltigen Bauen wieder.
Der Verwendungsbereich des Bewertungssystems beschränkt sich vorerst auf nationale Verwaltungs- und Bürogebäude als Neubau, da die Bewertungsgrundlagen und -methoden in der Regel basierend auf derzeit gültigen deutschen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen sowie nationalen Normen und Leitfäden für den Nichtwohnungsbau entwickelt wurden.
Das Zertifikat „Bewertung Nachhaltiges Bauen“ wird mit drei Kategorien ausgezeichnet, je nach Erfüllungsgrad in Gold, Silber oder Bronze.
Ein wichtiger Teilaspekt des Zertifizierungssystems BNB ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Deren Ziele sind die Umsetzung der Verschärfung der Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten um durchschnittlich 30 % gegenüber der EnEV2007 und der Verschärfung der Einzelanforderungen an Bauteile bei Bestandssanierung um 25-35 % sowie Umsetzung der verschärften Anforderungen an einzelne Nachrüstverpflichtungen, so z. B. die Außerbetriebnahme von 30 Jahre alten Nachtstromspeicherheizungen ab 2020.
Neben der EnEV wurden mit dem „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“ verbindliche Quoten für die Nutzung von erneuerbaren Energien bei Beheizung und Warmwasserbereitung im Neubau vorgegeben. Es geht insbesondere um die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Deutschland bis 2020 auf 14 %. Dabei werden im Neubau eine anteilige Deckung des Wärmebedarfs der Gebäude mit erneuerbaren Energien, der Einsatz von Biomasse, Geothermie, Solarthermie und anderer Umweltwärme fest vorgegeben. Im Bereich der Solarthermie sind dies mindestens 15i%. Unterstrichen wird der deutsche Ansatz durch die Europäische Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen:
„Artikel 13 Abs. 5:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass neu errichtete öffentliche Gebäude sowie bestehende Gebäude, an denen größere Renovierungsmaßnahmen vorgenommen werden, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ab dem 1. Januar 2012 eine Vorbildfunktion im Rahmen dieser Richtlinie erfüllen. Die Mitgliedstaaten können unter anderem zulassen, dass diese Verpflichtung durch die Einhaltung von Normen für Nullenergiehäuser oder dadurch erfüllt wird, dass die Dächer öffentlicher oder gemischt privat und öffentlich genutzter Gebäude durch Dritte für Anlagen zu Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen genutzt werden.“
