20 Stufen zum Erfolg

Kurioser Sammeltermin zur Beurkundung von Kleinstflächen

Zu einer Kaufvertragsbeurkundung der besonderen Art kam es am Abend des 25. Mai 2010 im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Rengsdorf im Landkreis Neuwied. 19 Personen waren gekommen, um in einem Sammeltermin von der Bundesanstalt Flurstücke zu erwerben. Das kuriose daran: es handelt sich um Flächen zwischen 0,15 m² und 2,00 m².

Bei Durchsicht des Verkaufsportfolios war die Hauptstelle KOVK, auf eine ungewöhnliche Menge Kleinstparzellen in der Ortsmitte von Rengsdorf gestoßen, allesamt Restflächen aus Erweiterungsbaumaßnahmen an der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 256. Die Parzellen waren 2002 im Rahmen einer größeren Zuführungsaktion von der Straßenverwaltung an das damalige Bundesvermögensamt Koblenz abgegeben worden. Bei Recherchen stellte sich heraus, dass es sich bei den Kleinstparzellen um Treppenstufen handelt, die in den öffentlichen Gehweg hineinragen. Diese gehören eigentlich zu den angrenzenden privateigenen Wohngebäuden. Wie es dazu gekommen war, dass die Treppenstufen dem Straßenkörper zugeordnet wurden, konnte auch durch Einsicht der Grundakten nicht geklärt werden. Für die Hauptstelle Koblenz galt es jedenfalls eine rechtlich wie tatsächlich unübersichtliche Situation zu bereinigen. Teilweise komplizierte Eigentumsverhältnisse an den Wohngrundstücken, denen die Treppen zugeschlagen werden sollten sowie in einem Fall bestehender Denkmalschutz erleichterten der Hauptstelle die Bearbeitung nicht.

Die Treppenstufen sind als Überbauten zu beurteilen. Deshalb forderte die Hauptstelle im Februar 2010 den Abkauf von den Eigentümern der Hausgrundstücke und stützte sich dabei auf die Verpflichtung nach § 915 BGB. Für die Bundesanstalt standen die Bereinigung der Eigentumsverhältnisse und vor allem die Befreiung von der Verkehrssicherungspflicht im Vordergrund.

Einige der betroffenen Eigentümer verstanden das Anliegen der Bundesanstalt nicht sofort und wandten sich hilfesuchend an die Gemeinde Rengsdorf, die das Begehren der Bundesanstalt unterstützte und den Eigentümern letzte Besorgnisse nehmen konnte. Außerdem entschied sie sich, einen Sammel-Beurkundungstermin zu koordinieren. Last but not least erklärte die Gemeinde die Bereitschaft, sämtliche anfallenden Notarkosten zu tragen.

Diesem Engagement der Gemeinde ist es zu verdanken, dass von den Eigentümern nur noch die geringen Grundbuchkosten zu tragen waren. Das erleichterte den Vertragsabschluss wesentlich.

So beurkundete der Notar in einem Dokument und in einem Termin schließlich 19 eigenständige  Kaufverträge zwischen der Bundesanstalt und 24 Privatpersonen. Im gleichen Zug erwarb die Gemeinde, ebenfalls zur Bereinigung der Eigentumsverhältnisse, selbst noch 3 als Verkehrsfäche genutzte Flurstücke von der Bundesanstalt.

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Stein des Anstoßes. In das Fremdgrundstück ragende Stufe. (Foto: Marcell Brenner, KOVK)

Die Bereinigung der Eigentumsverhältnisse entlang der B 256 in der Ortsdurchfahrt Rengsdorf war für die Hauptstelle KOVK eine sehr wichtige und einzigartige Aufgabenstellung. Der Sammeltermin mit 19 anwesenden Käuferparteien bleibt sicher eine seltene Ausnahme. Demnächst wird die Hauptstelle KOVK noch eine 40 m² große Biergartenterrasse an die Eigentümer eines unmittelbar angebauten chinesischen Restaurants veräußern - ebenfalls mitten in Rengsdorf an der B 256.