Dienstliegenschaften

Das Einheitliche Liegenschaftsmanagement (ELM) - Dienstleistungen aus einer Hand

Mit dem „Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - BImA-Errichtungsgesetz“ wurde der Bundesanstalt unter anderem die Aufgabe übertragen, die von den Dienststellen der Bundesverwaltung zur Erfüllung Ihrer Aufgaben genutzten Liegenschaften (Dienstliegenschaften) zu verwalten.

Bis Ende 2010 soll gem. § 2 Abs. 3 BImAG das Eigentum an den Dienstliegenschaften durch Vereinbarungen mit allen Ressorts auf die Bundesanstalt übertragen werden. Soweit eine solche Vereinbarung bis zum 31. Dezember 2011 nicht zustande gekommen ist, geht das Eigentum am 1. Januar 2012 auf die BImA über.

Die Liegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen sind mit Wirkung vom 1. Januar 2005 auf die Bundesanstalt übergegangen; 2008 folgten Liegenschaften der Bundespolizei und in 2009 wurden weitere Liegenschaften, insbesondere der Liegenschaftsbestand des Technischen Hilfswerks und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, übergeben. Mit weiteren Ressorts besteht bereits Einigkeit über den Zeitplan zur Übertragung des Eigentums auf die Bundesanstalt. So werden z.B. die Liegenschaften der Bundeswehr in drei Jahrestranchen bis 2013 in das Eigentum der Bundesanstalt übertragen.

Die Bundesanstalt hat für die Dienstliegenschaften des Bundes ein Einheitliches Liegenschaftsmanagement (ELM) entwickelt. Ziel des ELM ist die optimale Unterbringung der Dienststellen des Bundes. Die Bewirtschaftung der Dienstliegenschaften erfolgt unter wirtschaftlichen und funktionalen Gesichtspunkten in einem Vermieter-Mieter-Modell. Die hierdurch erreichte Kostentransparenz bietet Anreiz für einen sparsamen Umgang mit der Ressource Immobilie.

Im Rahmen des technischen, kaufmännischen und infrastrukturellen Gebäude- und Flächenmanagements betreut die Sparte Facility Management alle Aufgaben beim Betrieb der Immobilie. Bewirtschaftung und Abrechnung von Leistungen, Realisierung von Bauvorhaben, Anmietung und Immobilienerwerb in Einzelfällen gehören zum täglichen Geschäft.

Eigene Liegenschaften der Bundesanstalt werden dem Nutzer im Rahmen eines Mietverhältnisses überlassen. Stehen solche nicht zur Verfügung, tritt die Bundesanstalt auf dem Immobilienmarkt als Mieter auf und vermietet das Objekt an die jeweiligen Dienststellen weiter. Gegenüber privaten Immobilienanbietern wird der Bund so einheitlich als Vertragspartner durch die Bundesanstalt vertreten. Das Einheitliche Liegenschaftsmanagement

  • ermöglicht ein gezieltes, ressortübergreifendes Flächen- und Energiemanagement,
  • führt durch Synergieeffekte zu Einsparungen für den Bundeshaushalt,
  • sichert dem Nutzer ein Höchstmaß an Flexibilität bei seiner Unterbringung.