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Icon_star_inactive Wohnsiedlung mit großem Freiflächenanteil und Entwicklungspotential

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Angebotsnummer: DOVK.VK-125961/0003.3009

  • Kaufpreis (€)

    2.600.000,00 €

  • Grundfläche

    38.815 m²

  • Adresse

    Richthofenstr./Mastholter Str.
    59558 Lippstadt, Soest (Kreis)

  • Bundesland

    Nordrhein-Westfalen

Baugenehmigung:Nein
Kurzfristig bebaubar:Nein
Miet-/ Kaufobjekt:Kaufen
Fläche ca.:38.815 m²
Erschließung:Erschlossen
Bebaubar nach:wie Nachbarbebauung

Lage:

Die kaufgegenständlichen Grundstücke liegen im Stadtgebiet von Lippstadt, im Ortsteil Lipperbruch und sind ca. 4 km vom Stadtzentrum sowie ca. 5,5 km vom Bahnhof entfernt. Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sind fußläufig zu erreichen. Die Grundstücke liegen im Kreuzungsbereich der „Richthofenstraße“ und der „Mastholter Straße“. Die „Richthofenstraße“ ist eine innerörtliche Erschließungsstraße mit mäßigem Verkehrsaufkommen. Die „Mastholter Straße“ ist eine innerörtliche Durchgangsstraße und als Kreisstraße K 34 qualifiziert mit mittlerem, teilweise starkem Verkehrsaufkommen. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Kindergarten und Schulen sind fußläufig zu erreichen

Objektbeschreibung:

Die in den Jahren 1934/35 erbauten Gebäude dienten zunächst als Truppenunterkünfte und wurden zwischen 1948 und 1959 zu Wohngebäuden umgebaut. Die Liegenschaft hat eine Gesamtfläche von 38.815m².
Die Gebäude bestehen aus massivem Ziegelmauerwerk mit Betonfundamenten, Stahlbetondecken und Treppen sowie einer Holzdachkonstruktion mit Ziegeleindeckung. Alle neun Wohngebäude sind voll unterkellert. Sämtliche der insgesamt 94 Wohnungen sind mit Bad bzw. Dusche und WC ausgestattet. Die Warmwasserversorgung erfolgt mit Ausnahme einiger Wohnungen entweder durch Elektrospeicher oder durch Gasgeiser.
Darüber hinaus befindet sich in der Richthofenstraße 14/16 ein Gastronomiebetrieb. Die zwischen den Gebäuden liegenden weitläufigen Grünflächen sind teilweise als Grabeland an die Mieter verpachtet. Einzelheiten dazu sollten vor Abgabe des Kaufpreisangebotes mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie im Hinblick auf planungs- und baurechtliche Belange mit der Stadt Lippstadt abgestimmt werden.
Das Gebäude Mastholter Straße 102-106 ist am 30.06.1998 unter der lfd. Nr. A 285 in die Denkmalliste der Stadt Lippstadt eingetragen worden und unterliegt den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.

Sonstiges:

Planungsrechtlich liegen die Grundstücke im unbeplanten Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die „Richthofenstraße“ bzw. die „Mastholter Straße“.
Neben den bereits bebauten Grundstücksteilen verfügt die Wohnliegenschaft über umfangreiche Freiflächen. Eine Bebauung/Verdichtung der Freiflächen ist nach Auskunft der Stadt Lippstadt im Rahmen des § 34 BauGB grundsätzlich möglich.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die „Richthofenstraße“ bzw. die „Mastholter Straße“. Die Erschließungsstraßen sind nach Auskunft der Stadt endgültig ausgebaut, so dass Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder dem KAG derzeit nicht anfallen. Die Anpassung des Grundstücks (Wege und Zufahrten) an die öffentliche Verkehrsführung obliegt dem Käufer.
Strom-, Gas- und Wasseranschlüsse erfolgen über das öffentliche Netz, die Entwässerung über die öffentliche Kanalisation. Kanalanschlussbeiträge nach § 8 KAG werden nicht erhoben. Das gesamte Regen- und Schmutzwasserkanalsystem wird über die Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren finanziert.
Für die Grundstücke der Gemarkung Lippstadt, Flur 26, Flurstücke 104, 105, 111, 115, 160 sowie Flur 27, Flurstücke 411, 586, 588, 592 sind Dienstbarkeiten (Leitungsrechte) zu Gunsten der Stadtwerke Lippstadt einzutragen. Die entsprechenden Leitungspläne liegen vor.

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