Schadensregulierungsstellen
Ausländische Streitkräfte halten sich auf Grundlage des Aufenthaltsvertrages bzw. bilateraler Streitkräfteaufenthaltsabkommen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf. Ihre Rechtsstellung in Deutschland regeln insbesondere das NATO-Truppenstatut (NTS) mit Zusatzabkommen sowie weitere völkerrechtliche Vereinbarungen.
Die Gaststreitkräfte nutzen zur Erfüllung ihrer Verteidigungsaufgaben Liegenschaften, die entweder im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen oder von der Bundesanstalt von Dritten für Zwecke der ausländischen Streitkräfte angemietet wurden.
Sie bewegen sich aber auch im öffentlichen Verkehrsraum, wie z.B. bei Manövern oder Transportfahrten, und kommen so in Berührung mit Zivilpersonen und deren Eigentum (PKW, Grundstücke etc).
Verursachen Angehörige ausländischer Streitkräfte während ihres Aufenthaltes in Deutschland in Ausübung ihres Dienstes innerhalb oder außerhalb der von ihnen genutzten Liegenschaften Sach- oder Personenschäden Dritter, so können die geschädigten Dritten sie nach den Regelungen des NTS nicht unmittelbar in Anspruch nehmen.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Schadensregulierungsstellen des Bundes (SRB) bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, hat es nach den völkerrechtlichen Vereinbarungen übernommen, Schäden, die die Gaststreitkräfte im dienstlichen Zusammenhang Dritten zufügen, zu regulieren. Die SRB prüfen die Ansprüche Dritter auf Ihre Begründetheit und Höhe und zahlen den Geschädigten die Entschädigung, die ihnen nach deutschem Recht zusteht.
Bürger, die durch dienstliche Handlungen Angehöriger ausländischer Streitkräfte Schäden erlitten haben, sind daher gehalten, ihre Ansprüche bei den Schadensregulierungsstellen anzumelden.
Wichtig: Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten seit Erlangung der Kenntnis, dass eine ausländische Streitkraft beteiligt war oder als Verursacher in Frage kommt, gestellt werden. Zur Fristwahrung kann der Antrag auch zunächst dem Grunde nach gestellt werden, falls die genaue Schadenshöhe noch nicht feststeht.
Sofern Ihnen ein Schaden unter Beteiligung einer ausländischen Streitkraft entstanden ist, wenden Sie sich daher unbedingt innerhalb dieser Frist von drei Monaten an eine SRB. Die regionale Zuständigkeit der drei Dienststellen sowie die Kontaktdaten finden Sie in der nachstehenden Übersicht. Die Antragsformulare für die verschiedenen Schadensarten finden Sie in der rechten Box auf dieser Seite.
Ausnahme: Diese Regelungen gelten nicht für vertragliche Ansprüche. Hier gelten die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere Regelungen über die Streitbeilegung.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich der SRB
Regionalbüro West Koblenz Telefon: (0261) 3908-0 |
Zuständigkeit für Anträge in den Ländern:
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Regionalbüro Ost Erfurt Telefon: (0361) 3482-0 |
Zuständigkeit für Anträge in den Ländern:
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Regionalbüro Süd Nürnberg Telefon: (0911) 99261-0 |
Zuständigkeit für Anträge in den Ländern:
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