Vorgehen der Wohnungsfürsorge
So gehen Sie vor, wenn Sie Interesse an einer Wohnung der Wohnungsfürsorge haben:
Das Angebot an freien Wohnungen finden Sie in der Online-Datenbank der „Wohnungsfürsorge“ auf dieser Internetseite. Es wird laufend aktualisiert.
Ihre Zugangsdaten erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Dienststelle.
Passende Wohnung gefunden? Dann füllen Sie ein Antragsformular auf Zuteilung der Wohnung aus. Dieses finden Sie hier.
Lassen Sie sich Ihre Angaben von der für Sie zuständigen Wohnungsfürsorgestelle/Personalabteilung Ihrer Dienststelle bestätigen. Anschließend leiten Sie oder die zuständige Dienststelle Ihren Antrag an die BImA weiter.
Üblicherweise läuft die Bewerbungsfrist für eine Wohnung vier Wochen ab der Veröffentlichung im Internet.
Die Wohnungsvergabestelle der BImA wählt aus allen Anträgen die vordringlichste Bewerberin oder den vordringlichsten Bewerber aus. Bei der Auswahl finden gleichrangig soziale und dienstliche Belange Berücksichtigung. Beispiele für die Abwägungs- und Entscheidungskriterien finden Sie hier.
Kleiner Tipp bei der Wohnungssuche: Um die Suche einfacher zu gestalten, gibt es eine „Newsletter“-Funktion im passwortgeschützten Bereich des Immobilienportals. Unter dem Menüpunkt „Suchauftrag“ können unter „Meine Suchen“ Wohnungskriterien auf www.bundesimmobilien.de hinterlegt werden. Über passende Angebote werden die Wohnungssuchenden anschließend automatisch per E-Mail informiert.
Einen Rechtsanspruch auf eine Wohnung der Wohnungsfürsorge gibt es nicht.