Ausschreibungen
Hinweis zu den VHB-Formblättern 213/613/613 BU/633/: „BImA-Nummer“
Die „BImA-Nummer“ ist eine interne (Kreditoren-)Nummer der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu Abrechnungszwecken. Nur Bieter, die bereits von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erfasst wurden, verfügen über eine derartige Nummer. Das Fehlen dieser Angabe führt zu keinen Nachteilen im Vergabeverfahren, insbesondere nicht zum Angebotsausschluss.
Aktuell sind keine Ausschreibungen offen.