Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Hier erfahren Sie, über welche Eingangskanäle Rechnungen eingereicht werden können, welche Pflichtangaben erforderlich sind und welche Änderungen bei der Rechnungsstellung zu beachten sind.
Wichtiger Hinweis – Änderung ab 1. Oktober 2026:
Für steuerbare Leistungen sind künftig ausschließlich elektronische Rechnungen über OZG-RE oder PEPPOL sowie, sofern keine E-Rechnungspflicht besteht, PDF-Rechnungen per E-Mail zulässig. Papierrechnungen für steuerbare Leistungen werden ab dem 1. Oktober 2026 schrittweise nicht mehr bearbeitet und an die Absender zurückgesendet. Ausgenommen sind nicht steuerbare Leistungen sowie Unterlagen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben weiterhin in Papierform eingereicht werden müssen.




