Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bundesimmobilien.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Eine Überarbeitung dieser Website läuft derzeit im Rahmen eines geplanten Relaunches, in dessen Zuge die Aspekte der Barrierefreiheit nach BITV 2.0 berücksichtigt werden.
Die letzten Prüfungen der aktuellen Website nach BITV 2.0 wurden in den Jahren 2020 von der T-Systems Multimedia Solutions GmbH und 2022 von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik durchgeführt. Sie haben ergeben, dass die Website nicht konform mit BITV 2.0 ist.
Folgende Seiten wurden gemäß BITV 2.0 durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik geprüft:
- Startseite: https://www.bundesimmobilien.de/
- URL 2: Suche: https://www.bundesimmobilien.de/suche?q=Gewerbe
- URL 3: Kontakt: https://www.bundesimmobilien.de/standorte-und-kontakte
- URL 4: Karriere: https://karriere.bundesimmobilien.de/
- URL 5: https://www.bundesimmobilien.de/videoservice-38b20904ca243b58
- PDF mit wichtigem Inhalt (PAC-Test): https://cdn0.scrvt.com/1f9e599af5d26bd9a064fd3c6c6d6d3b/6e0f1c7b698cb04c/824500247d91/6e0f1c7b698cb04c-5bb97bec8d7a-Informationsschreiben_an_die_Kommunen_2019.pdf
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die letzte Prüfung durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik hat ergeben, dass die gesamte Website nicht barrierefrei ist. Dies ergibt sich unter anderem durch folgende Aspekte:
- Fehlende Textalternativen zu Bildern, Fotos und Videos
- Mangelhaft identifizierbare Informationen, Struktur und Beziehungen
- Unzureichende Kontraste
- Fehlende Tastaturbedienbarkeit
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.01.2026 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ellerstraße 56
53119 Bonn
Telefon: 0228/37787-0
E-Mail: digitalebarrierefreiheit@bundesimmobilien.de
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Kontakt Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de