Ablauf der Internen Meldestelle
Stand: 2. Juli 2023
Verfahrensschritte Interne Meldestelle | Erläuterungen |
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Eingang der Meldung | Der Hinweis wird vertraulich, schriftlich per E-Mail oder postalisch, telefonisch und ggf. anonym von der Internen Meldestelle entgegengenommen. Der hinweisgebenden Person stehen zudem der Meldekanal der Ombudsstelle oder die externe Meldestelle beim BfJ zur Verfügung. |
Eingangsbestätigung | Die Interne Meldestelle bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang der Meldung spätestens nach 7 Tagen. |
Stichhaltigkeitsprüfung | Die Interne Meldestelle prüft, ob der Sachverhalt in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) fällt und ob die Meldung stichhaltig ist. Im Rahmen der Stichhaltigkeitsprüfung wird geprüft, ob der Sachverhalt einen compliance relevanten Verstoß enthält. Bei positiver Prüfung und dem Nichtvorliegens von objektiven Gründen, die gegen die Glaubwürdigkeit der hinweisgebenden Person sowie der Glaubhaftigkeit der vorgetragenen Fakten sprechen, wird dem Hinweis nachgegangen. Bei nicht eröffnetem Anwendungsbereich des HinSchG prüft die Interne Meldestelle, ob anderweitige Maßnahmen zu ergreifen sind. |
Kontakt und Rückfragen | Die Interne Meldestelle hält Kontakt zur hinweisgebenden Person, um ggf. weitere Informationen einzuholen. |
Folgemaßnahmen | Es werden angemessene Maßnahmen ergriffen, wie z. B. interne Untersuchungen, Befragung von Betroffenen oder die Weiterleitung an die zuständigen externen Stellen. Die Prüfungsergebnisse können auch dazu führen, dass eine Abgabe zwecks weiterer Untersuchungen oder Ermittlungen an die Innenrevision oder die zuständige Strafverfolgungsbehörde erfolgt. Das Ergebnis der Prüfung kann ebenfalls dazu führen, dass der Vorgang aus Mangel an Beweisen oder anderen Gründen zu schließen ist. |
Rückmeldung und Abschluss | Drei Monate nach der Eingangsbestätigung erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe hierfür. Ausnahmen davon sind z. B. wegen eines laufenden Strafverfahrens möglich (§ 17 Abs. 2 HinSchG). |
Dokumentation und Löschung | Alle Schritte werden DSGVO-konform dokumentiert. Nach Abschluss des Vorganges werden die Meldungen nach drei Jahren gelöscht. |
Wichtig: Es erfolgt grundsätzlich keine Weitergabe von Daten der hinweisgebenden Person ohne deren Zustimmung.