Antragsformulare

Schadensregulierungsstelle des Bundes (SRB)

Spätestens innerhalb von drei Monaten seit Schadensereignis und Kenntnis der Umstände, aus denen sich die Beteiligung der Streitkräfte ergibt, ist der Antrag schriftlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes (SRB), Regionalbüro einzureichen! Bei Versäumung der gesetzlichen Dreimonatsfrist ist die anspruchsberechtigte Person mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen.

Antrag auf Schadenersatz nach dem NATO-Truppenstatut

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Anlage Aktivlegitimation

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Anlage Kraftfahrzeugschaden

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Anlage Sachschaden

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Anlage Personenschaden

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Antrag auf Ersatz von Manöverschäden

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