Entscheidungskriterien

Die Abwägungs- und Entscheidungskriterien sind:

  • Trennungsgeldempfänger
  • soziale und dienstliche Gründe: zum Beispiel kein oder unzureichender Wohnraum am Dienstort, Missverhältnis zwischen Haushaltsnettoeinkommen und Miete (bei einer Mietbelastung von mehr als 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens)
  • geringere Einkommen werden bevorzugt
  • die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen
  • alleinerziehende Beschäftigte
  • Besondere Belange der in Ausbildung befindlichen Beschäftigten

Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Absätze 2 und 3 SGB IX erhalten in Anbetracht der besonderen Fürsorge des Dienstherrn eine erhöhte Berücksichtigung.

Im Übrigen sind die vorgenannten Abwägungs- und Entscheidungskriterien grundsätzlich gleichrangig und gleichgewichtig. Erst im Rahmen der Entscheidungsfindung über die vordringlichste Bewerberin / den vordringlichsten Bewerber ist das Hervor- oder Zurücktreten der jeweiligen konkreten Belange abzuwägen.