Entscheidungskriterien
Die Abwägungs- und Entscheidungskriterien sind:
- Trennungsgeldempfänger
- soziale und dienstliche Gründe: zum Beispiel kein oder unzureichender Wohnraum am Dienstort, Missverhältnis zwischen Haushaltsnettoeinkommen und Miete (bei einer Mietbelastung von mehr als 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens)
- geringere Einkommen werden bevorzugt
- die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen
- alleinerziehende Beschäftigte
- Besondere Belange der in Ausbildung befindlichen Beschäftigten
Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Absätze 2 und 3 SGB IX erhalten in Anbetracht der besonderen Fürsorge des Dienstherrn eine erhöhte Berücksichtigung.
Im Übrigen sind die vorgenannten Abwägungs- und Entscheidungskriterien grundsätzlich gleichrangig und gleichgewichtig. Erst im Rahmen der Entscheidungsfindung über die vordringlichste Bewerberin / den vordringlichsten Bewerber ist das Hervor- oder Zurücktreten der jeweiligen konkreten Belange abzuwägen.