Informationen der Wohnungsvergabestelle

Die Wohnungsfürsorge des Bundes stellt Bundesbediensteten deutschlandweit bezahlbaren Wohnraum in der Nähe ihres Dienstortes zur Verfügung. Die Wohnungsfürsorge, die bereits 1950 ins Leben gerufen wurde, verfügt derzeit über rund 62.000 Wohnungen an mehr als 500 Standorten in ganz Deutschland. Dazu zählen eigene Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie Objekte im Eigentum Dritter, für die die BImA Belegungsrechte erworben hat. Die Aufgabe der Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete ist seit dem 1. September 2019 organisatorisch beim Bundesfinanzministerium angesiedelt.

Wer kann einen Antrag auf eine Wohnung stellen?

  • Beamtinnen und Beamte des Bundes
  • Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
  • Richterinnen und Richter des Bundes
  • Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (mit Ausnahme der Freiwilligen Wehrdienst und Reservistendienste Leistenden)
  • Tarifbeschäftigte des Bundes sowie Beschäftigte von Einrichtungen, die mehr als zur Hälfte finanziell vom Bund gefördert werden
  • Befristet Beschäftigte des Bundes
  • Auszubildende des Bundes für die Zeit ihrer Ausbildung
  • Studentinnen und Studenten der Hochschule des Bundes
  • Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf Zeit, einschließlich des Zeitraums, für den Übergangsgebührnisse nach § 11 des Soldatenversorgungsgesetzes gewährt werden
  • Ehemalige und Hinterbliebene, soweit und solange ein Anspruch auf bestimmte Renten- oder Versorgungsleistungen besteht
  • Bedienstete oder Beschäftigte der Länder (nachrangig wohnungsfürsorgeberechtigt)
  • Angehörige von Partnerstreitkräften (nachrangig wohnungsfürsorgeberechtigt), soweit die Bundeswehr aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen verpflichtet ist, diese im Rahmen der Wohnungsfürsorge der Bundeswehr mit zu betreuen

Was Sie tun müssen, wenn Sie Interesse an einer Wohnung der Wohnungsfürsorge haben, erfahren Sie hier: