Informationen der Wohnungsvergabestelle

Die Wohnungsfürsorge des Bundes stellt Bundesbediensteten deutschlandweit bezahlbaren Wohnraum in der Nähe ihres Dienstortes zur Verfügung. Die Wohnungsfürsorge, die bereits 1950 ins Leben gerufen wurde, verfügt derzeit über rund 62.000 Wohnungen an mehr als 500 Standorten in ganz Deutschland. Dazu zählen eigene Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie Objekte im Eigentum Dritter, für die die BImA Belegungsrechte erworben hat. Die Aufgabe der Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete ist seit dem 1. September 2019 organisatorisch beim Bundesfinanzministerium angesiedelt.

Wer kann einen Antrag auf eine Wohnung stellen?

Einen Antrag für eine Wohnung der Wohnungsfürsorge können stellen: Bundesbeamtinnen und -beamte, Bundesrichterinnen und -richter, Soldatinnen und Soldaten, die Tarifbeschäftigten der Bundes sowie Beschäftigte von Institutionen, die mehr als die Hälfte finanziell vom Bund gefördert werden. Dazu zählen auch die Auszubildenden des Bundes, Bundesbeamtinnen und -beamte auf Widerruf, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die befristet eingestellten Beschäftigten des Bundes sowie Ehemalige und Hinterbliebene.

Im Rahmen von Gegenseitigkeitsvereinbarungen können auch Bedienstete oder Beschäftigte der Bundesländer eine Wohnung durch die Wohnungsfürsorge des Bundes nachrangig erhalten. Außerdem können Angehörige von Partnerstreitkräften nachrangig wohnungsfürsorgeberechtigt sein. Das ist der Fall, wenn die Bundeswehr aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen verpflichtet ist, die Angehörigen von Partnerstreitkräften im Rahmen der Wohnungsfürsorge der Bundeswehr mitzubetreuen.

Was Sie tun müssen, wenn Sie Interesse an einer Wohnung der Wohnungsfürsorge haben, erfahren Sie hier.