Zugang zu den Mietangeboten

So gehen Sie vor, wenn Sie Interesse an einer Wohnung der Wohnungsfürsorge haben:

Das Angebot an freien Wohnungen finden Sie in der Online-Datenbank der „Wohnungsfürsorge“. Es wird laufend aktualisiert.

Schritt 1

Melden Sie sich bei „meine BImA" an.

Wenn Sie noch keinen Account haben, können Sie sich hier registrieren.

Schritt 2

Klicken Sie in „meine BImA” links auf „Immobilienportal”.

Klicken Sie oben auf den Tab „Wohnungsfürsorge”.

Klicken Sie im untern Bereich auf „Zugang beantragen”.

Schritt 3

Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen.

Klicken Sie unten auf „speichern”.

Von dort gelangt man ohne weitere Anmeldung zu den eingestellten Immobilienangeboten der Wohnungsfürsorge.

Passende Wohnung gefunden? Dann füllen Sie ein Antragsformular auf Zuteilung der Wohnung aus. Dieses finden Sie hier. Ferner finden Sie das Formular auch bei den jeweiligen Angeboten im Immobilienportal.

Lassen Sie sich Ihre Angaben von der für Sie zuständigen Wohnungsfürsorgestelle/Personalabteilung Ihrer Dienststelle bestätigen. Anschließend leiten Sie oder die zuständige Dienststelle Ihren Antrag an die BImA weiter.

Üblicherweise läuft die Bewerbungsfrist für eine Wohnung vier Wochen ab der Veröffentlichung im Internet.

Die Wohnungsvergabestelle der BImA wählt aus allen Anträgen die vordringlichste Bewerberin oder den vordringlichsten Bewerber aus. Bei der Auswahl finden gleichrangig soziale und dienstliche Belange Berücksichtigung. Beispiele für die Abwägungs- und Entscheidungskriterien finden Sie hier.

Kleiner Tipp bei der Wohnungssuche: Um die Suche einfacher zu gestalten, gibt es eine „Newsletter“-Funktion im Immobilienportal. Sie können Ihre Suche als Suchauftrag speichern und anschließend im Bereich „Mein Immobilienportal“ einsehen, anpassen oder löschen. Über passende Angebote zu den Suchkriterien werden die Wohnungssuchenden anschließend automatisch per E-Mail informiert.

Einen Rechtsanspruch auf eine Wohnung der Wohnungsfürsorge gibt es nicht. 

Finden Sie hier dienstortnahe Wohnungen für Bundesbedienstete: