Abschluss ordnet Vermögen eindeutig zu
Staatsvertrag Finanzvermögen in Kraft
Bonn, 1. August 2013.
Am 14. Dezember 2012 haben der Bund, die fünf östlichen Bundesländer und Berlin einen Staatsvertrag zur abschließenden Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages geschlossen. Dieser Staatsvertrag trat am 4. Juli 2013 in Kraft.
Mit dem „Staatsvertrag Finanzvermögen“ wurde eines der letzten, aber auch umfangreichsten Themen, die aus der Aufteilung des Staatsvermögens der ehemaligen DDR herrührten, zu einem für Bund, Länder und Kommunen befriedigenden Abschluss gebracht. Gleichzeitig erfüllt der Staatsvertrag auch einen Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung. Er lautete: „20 Jahre nach der Wiedervereinigung wollen wir die Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 Absatz 1 des Einigungsvertrages im Einvernehmen mit den Neuen Ländern regeln.“
Reibungslose Umsetzung
„Wir verfolgen das Ziel, die reibungslose Umsetzung des Staatsvertrages Finanzvermögen zu gewährleisten“, erläutert Jutta Roschig, Leiterin der Sparte Verwaltungsaufgaben bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). In einem ersten Schritt wurden daher bereits die noch im „Eigentum des Volkes“ verzeichneten Grundstücke ermittelt. Im nächsten Schritt erfolgt nun die Feststellung, bei welchen Grundstücken es sich konkret um Finanzvermögen handelt. Hierzu erfolgten bereits erste Abstimmungen mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).