Auf dem Weg zu bundeseinheitlichen Standards

Kampfmittelfachtagung 2019

Bonn/Berlin, 29. Mai 2019. Wie komplex der Umgang mit Kampfmittelbelastungen ist, wurde am 27. und 28. Mai 2019 im Berliner Kronprinzenpalais erneut deutlich. Dorthin hatte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu ihrer dritten Kampfmittelfachtagung eingeladen. Unter dem Titel „Auf dem Weg zu bundeseinheitlichen Standards“ referierten Expertinnen und Experten vor mehr als 200 Teilnehmenden über Lösungswege, um die Prozesse der Kampfmittelräumung bundesweit zu vereinheitlichen.

Die dritte BImA-Kampfmittelfachtagung fand im Berliner Kronprinzenpalais statt.

Kampfmittel, das können Bomben oder Granaten sein, die sich im oder auf dem Boden befinden. Der Begriff umfasst sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition aus den Weltkriegen und der anschließenden militärischen Nutzung. Sie zu beseitigen, ist aus Gründen der Gefahrenabwehr eine Jahrhundertaufgabe und eine Notwendigkeit, mit der sich auch künftige Generationen beschäftigen müssen. Dies gilt besonders für die großen Konversionsflächen der BImA. Diese ehemals militärisch genutzten Grundstücke sollen in Zukunft zivil verwendet werden. „Es liegt selbstverständlich in unserer Verantwortung, dafür sichere Rahmenbedingungen zu schaffen“, erklärte Paul Johannes Fietz, Vorstandsmitglied der BImA. „Als Eigentümerin großer Flächen weiß die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit diesem Erbe der Vergangenheit professionell umzugehen.“

Dass die eigenen Liegenschaften auf eine mögliche Belastung mit Kampfmitteln hin untersucht werden, ist bewährter Standard bei der BImA. Darum ging sie mit ihrer dritten Kampfmittelfachtagung einmal mehr auf die Branche zu, um zur Zusammenarbeit aller Beteiligten aufzurufen und ein Podium für die nötige fachpolitische Diskussion zu bieten. Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Gefahrenabwehrbehörden, Innenministerien der Länder, Eigentümern kampfmittelbelasteter Flächen sowie viele weitere Betroffene widmeten sich dieser ganz speziellen Thematik.

Standards harmonisieren

„Bei der Kampfmittelräumung müssen die unterschiedlichen Standards in Deutschland harmonisiert werden, damit sie schneller, kostengünstiger und effizienter wird“, erklärte der Personal-Geschäftsführer der Autobahngesellschaft des Bundes, Gunther Adler, in seiner Auftaktrede. „Das bedeutet aber nicht, dass die Standards gesenkt werden sollen. Vielmehr brauchen wir bundesweit einheitliche Regelungen bei den Zuständigkeiten, den Finanzierungen, der Herangehensweise und den Haftungsfragen.“

Die Autobahngesellschaft des Bundes wurde am 13. September 2018 gegründet und übernimmt nach einer Aufbauphase ab dem 1. Januar 2021 sämtliche Aufgaben in Bezug auf Autobahnen in Deutschland von den Bundesländern – das heißt sowohl Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung sowie Finanzierung und Verwaltung des Vermögens.

BImA-Vorstandsmitglied Paul Johannes Fietz eröffnete die Kampfmittelfachtagung 2019.

Große Vielfalt an Anforderungen

17 Referentinnen und Referenten stellten dem Teilnehmerkreis im Berliner Kronprinzenpalais die Anforderungsvielfalt bei der Kampfmittelräumung vor. Sie erläuterten beispielsweise die Sicht von Investoren auf dieses Geschäftsfeld, aber auch die besonderen Herausforderungen bei der Beräumung von sogenannter Streuwaffenmunition auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Wittstock. Zudem gingen sie darauf ein, wie der Brandschutz auf kampfmittelbelasteten Liegenschaften des Bundesforstes, einem Geschäftsbereich der BImA, gewährleistet werden kann und stellten die systematische Suche nach Bombenblindgängern im brandenburgischen Oranienburg vor.

Auch das Kampfmittelprogramm der BImA stellt eine Generationenaufgabe dar. Die Bundesanstalt muss in den kommenden Jahren mehr als 12.000 Räummaßnahmen mit einem Gesamtumfang von rund 705 Millionen Euro stemmen.

Die Notwendigkeit zu einem bundesweit standardisierten, planmäßigen Vorgehen auf Grundlage einheitlicher technischer Regelungen bei der Kampfmittelräumung hob auch die Referentin der Deutsche Bahn (DB) Immobilien hervor. Anlässlich eines umfangreichen Bauprogramms des Unternehmens seien regelmäßig vorhergehende oder begleitende Kampfmittelräummaßnahmen erforderlich.

Erfolgreiche Pilotlehrgänge

Um für die Kampfmittelräumung qualifiziertes Personal auszubilden, wurden bereits wichtige Weichen gestellt. Gemeinsam mit ihren Partnerinnen und Partnern von der Universität der Bundeswehr (UniBw) München, dem Ingenieurtechnischen Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V., der DB Immobilen, dem Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat die BImA erfolgreich die akademische Zusatzausbildung zur/zum „Fachplanerin/Fachplaner Kampfmittelräumung“ an der UniBw München entwickelt. Im November 2018 absolvierten die ersten 18 Teilnehmenden erfolgreich den Pilotlehrgang. 14 weitere befinden sich derzeit auf der Zielgeraden. Für den in diesem Herbst startenden dritten Durchgang gibt es bereits zahlreiche Interessierte.

Die Veranstaltung endete mit einer engagierten Podiumsdiskussion (Fotos: Andreas Nenninger).

Engagierte Podiumsdiskussion

Am Ende der beiden Veranstaltungstage trafen sich die Teilnehmenden zu einer engagierten Podiumsdiskussion. Auch dort wurde noch einmal deutlich, dass eine Formulierung bundeseinheitlicher Standards für die Kampfmittelräumung dringend erforderlich ist – sei es bei der Qualifizierung des Personals oder bei der Anwendung anerkannter technischer Verfahren.

Paul Johannes Fietz zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen der Kampfmittelfachtagung. „Wir konnten gemeinsam über bereits entwickelte Lösungsansätze informieren, auf neue Themen eingehen und weitere Impulse für bundeseinheitliche Lösungen im Umgang mit Kampfmittelbelastungen setzen“, erklärte das BImA-Vorstandsmitglied und betonte gleichzeitig: „Es gibt aber noch viel zu tun. Die BImA wird zusammen mit ihren Partnern alles daran setzen, die Prozesse weiter zu verbessern.“ Dabei setzt das Zentrale Kontaminationsmanagement der Bundesanstalt auch auf die Initiative weiterer Beteiligter in der Kampfmittelräumung – wie beispielsweise Gefahrenabwehrbehörden, Innenministerien und Kampfmittelräumdiensten der Länder sowie Verbände der Branche.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://konversion-kampfmittel.bundesimmobilien.de