Auf dem Weg zu bundeseinheitlichen Standards

Kampfmittelfachtagung 2019

Bonn/Berlin, 16. Januar 2019. Der Umgang mit Flächen, die durch Kampfmittel belastet sind, ist komplex. Er stellt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die eine der größten Eigentümerinnen solcher Flächen in Deutschland ist, vor erhebliche Herausforderungen. Aus diesem Grund lädt die BImA am Montag und Dienstag, 27. bis 28. Mai 2019, zu ihrer dritten Kampfmittelfachtagung in das Berliner Kronprinzenpalais ein. Unter dem Titel „Auf dem Weg zu bundeseinheitlichen Standards“ referieren Expertinnen und Experten über bereits Erreichtes und über Lösungswege für verbleibende Aufgaben – mit dem Ziel, bundesweit einheitliche Regelungen in der Kampfmittelräumung zu schaffen.

Mehr als 100 Jahre militärische Nutzungs- und Weltkriegshistorie haben eine Generationenaufgabe hinterlassen. Nach aktuellem Kenntnisstand sind in den kommenden Jahren auf mehr als 1.400 bundesweit verteilten BImA-Liegenschaften Kampfmittelerkundungs- und -räummaßnahmen mit einem Gesamtumfang von rund 695 Millionen Euro zu bewältigen. Die Risikobewertung aus kaufmännischer Sicht sowie der Abbau dieser Risiken – das sogenannte Kampfmittelprogramm der BImA – hebt dabei die Notwendigkeit hervor, zu einem bundesweit standardisierten, planmäßigen und auf einheitlichen technischen Regelwerken basierendem Vorgehen in ganz Deutschland zu gelangen.

Generationenübergreifende Herausforderung

„Künftig werden wir im Zuge der Wohnraumoffensive des Bundes noch stärker auf unbebaute entbehrliche Grundstücke zurückgreifen müssen. Dabei muss stets sichergestellt werden, dass die Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter nicht auf unliebsame Altlasten stoßen“, sagt Paul Johannes Fietz, Mitglied des Vorstands der BImA. Mit der akademischen Zusatzausbildung zum/zur „Fachplaner/-in Kampfmittelräumung“ an der Universität der Bundeswehr (UniBw) in München engagiert sich die BImA bereits aktiv für die Ausbildung von qualifiziertem Personal. „Das ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels dringender denn je“, so Fietz.

Die BImA setzt sich für übergeordnete Lösungsansätze ein

Bereits seit der ersten Kampfmittelfachtagung im Mai 2014 thematisiert die BImA das erhebliche Entwicklungsrisiko von Grundstücken sowie die damit verbundene strukturpolitische Herausforderung, die aus Kampfmittelbelastungen auf Konversionsflächen resultiert. Das Motto der ersten Tagung lautete damals „im Dschungel der Zuständigkeiten“. Die BImA bekennt sich öffentlichkeitswirksam zu ihrer Verantwortung als Grundstückseigentümerin, Auftraggeberin und Vertreterin des Bundes. Bei der kommenden Kampfmittelfachtagung im Mai 2019 sollen bereits entwickelte Lösungsansätze kommuniziert werden. Die Expertinnen und Experten werden zudem auf Themen wie die Schaffung von neuem Wohnraum und die möglicherweise damit verbundene Kampfmittelbelastung von bislang unbebauten Grundstücken eingehen und weitere Impulse für bundeseinheitliche Lösungen geben.

Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Gefahrenabwehrbehörden und den Innenministerien der Länder sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind eingeladen, an dieser Diskussion teilzunehmen. Die avisierten Referentinnen und Referenten werden dem Teilnehmerkreis die Vielfalt der Anforderungen und Aufgabenstellungen bei der Kampfmittelräumung vorstellen.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter https://konversion-kampfmittel.bundesimmobilien.de