Aus ehemaligem Grenzübergang wird ein internationales Begegnungszentrum
BImA überlässt der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf kostenlos eine Liegenschaft
Bonn/Ostseebad Heringsdorf-Ahlbeck, 20. Oktober 2020. Mehrere Jahrzehnte wurde in Ahlbeck auf der Insel Usedom die deutsch-polnische Grenze kontrolliert. Nun hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als bisherige Eigentümerin die ehemalige Grenzübergangsstelle an die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf veräußert. Weil aus ihr ein internationales Begegnungszentrum entstehen soll, konnte der eigentliche Kaufpreis so weit verbilligt werden, dass er null Euro beträgt.
In das ehemalige Verwaltungsgebäude des ehemaligen Grenzübergangs Ahlbeck soll das Begegnungszentrum einziehen (Foto: BImA).
„Durch die Veräußerung unterstützt die BImA die Begegnung und den Austausch von jungen Menschen aus Deutschland und Polen", erläutert Sabine Neuke, Verkaufsleiterin der BImA in Rostock. Gemeinsam mit der polnischen Stadt Swinoujscie hatte die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschlossen, den Grenzstreifen zu entwickeln. Das Ziel ist es, ein besonderes Angebot vor allem für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus beiden Ländern zu schaffen, bei dem die Potenziale aus Natur- und Kulturraum mit dem touristischen Potenzial der Region verknüpft werden. Mit der Liegenschaft, die für Bundeszwecke mittlerweile entbehrlich ist, soll dies gelingen.
Ort der Begegnung und Verständigung
Das nun veräußerte Grundstück hat eine Größe von rund 8.000 Quadratmetern und verfügt über einen Bürocontainerbau und einen Garagenkomplex, die bis 2018 von der Grenzzolldirektion sowie als Grenzübergangsstelle genutzt wurden. In das Verwaltungsgebäude, das in Modulbauweise errichtet wurde, soll zukünftig die neue Begegnungsstätte einziehen: Dort werden Seminar- und kleine Besprechungsräume Platz finden, außerdem die Büros der Verwaltung. Auf dem Gelände wird darüber hinaus der Bauhof der Gemeinde seinen neuen zentralen Standort erhalten.
Verbilligter Erstzugriff durch die Kommune
Die BImA unterstützt die Kommunen durch den Direktverkauf von Immobilien für öffentliche Aufgaben zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert. Da es sich bei diesen Infrastruktureinrichtungen um verbilligungsfähige Nutzungsarten handelt, die in einer vereinbarten Frist umzusetzen sind, muss die Kommune nichts für die Liegenschaft bezahlen. Der Grund: Der Verbilligungsabschlag entspricht dem Verkehrswert in voller Höhe.