BImA fördert nachhaltige Mobilisierung von Bauland

Abschlussbericht der Baulandkommission

Bonn/Berlin, 7. August 2019. Die im Rahmen der Wohnraumoffensive des Bundes gegründete Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ hat im Juli ihren abschließenden Bericht vorgestellt. Während ihrer neun Monate langen Arbeit hat die BImA die Kommission fachlich beraten. Der Endbericht nennt die Bundesanstalt als aktive Partnerin bei Wohnungsbau und Baulandaktivierung.

Abschlussbericht der Baulandkommission

Ziel der Baulandkommission des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat war, konkrete Handlungsempfehlungen für eine bessere und schnellere Aktivierung von Grundstücken für den Wohnungsbau durch Bund, Länder, Kommunen und Immobilienwirtschaft zu erarbeiten. In der Kommission vertreten waren Regierungsfraktionen, Landesministerien, kommunale Spitzenverbände, Bundesministerien, wissenschaftliche Einrichtungen und Verbände aus Bauwirtschaft, Wohnungs- und Stadtentwicklung. BImA-Vorstandssprecher Dr. Christoph Krupp unterstützte die Kommission als Experte für die Mobilisierung von Bundesliegenschaften als Bauland für Kommunen.

Aktive Unterstützung des Wohnungsbaus

In ihrem Abschlussbericht betont die Baulandkommission, dass die BImA mit ihren Aktivitäten die Bereitstellung von Bauland verbessert. So wird erwähnt, dass die Bundesanstalt im vergangenen Jahr Grundstücke mit Platz für rund 6.000 neue Wohnungen an Kommunen oder private Investoren verkauft hat. „Zusätzlich hält die BImA 36.000 Wohneinheiten im Bestand sowie 5.000 Grundstücke im Verkauf. Davon sind etwa 1.000 für den Wohnungsbau geeignet“, heißt es weiter.

Dr. Christoph Krupp hat im Rahmen der Arbeit für die Kommission noch einmal darauf hingewiesen, dass die BImA den dringend erforderlichen Wohnungsbau weiter aktiv unterstützen wird. Der Bericht hält fest, dass die BImA derzeit das Potenzial der dafür entbehrlichen Liegenschaften ermittelt sowie bei Bedarf auch Erbbaurechte überlassen und Wohnungen für Bundesbeschäftigte selber bauen wird. Positiv erwähnt wird auch die „Gemeinsame Information zu Verfahrens- und Wertermittlungsgrundsätzen“, die die BImA gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden verfasst und im vergangenen Januar veröffentlicht hat.

BImA nimmt Vorbildfunktion ein

Mit der Erweiterung der Verbilligungsrichtlinie der BImA im September 2018 sei es für Länder und Kommunen attraktiver geworden, Liegenschaften für den sozialen Wohnungsbau zu erwerben. Als Beispiel nennt der Bericht die Möglichkeit, vergünstigt erworbene Flächen an private Dritte ohne Rückzahlung des Preisnachlasses weiterverkaufen zu können, wenn der Verbilligungszweck erfüllt wird. Fazit der Baulandkommission: „Die Bundesregierung hat mit der Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Grundstücken der BImA (VerbR) einen wichtigen Impuls für eine Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik gesetzt.“ Sie fordert den Bund auf, seine Liegenschaftspolitik weiter konsequent auszubauen, um langfristig und nachhaltig mehr Bundesliegenschaften vergünstigt für bezahlbaren Wohnungsbau bereitzustellen. Alle Bundesressorts und nachgelagerten Bundeseinrichtungen und -unternehmen (z.B. Deutsche Bahn AG und Bundeseisenbahnvermögen) sollten nach dem Vorbild der BImA ihr Immobilieneigentum dafür einsetzen. Wie bei der BImA müsste dafür das Portfolio darauf untersucht werden, welche Liegenschaften für den Wohnungsbau geeignet sind.

Den Abschlussbericht mit den Empfehlungen der Baulandkommission lesen Sie hier:

Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission)

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