BImA gibt der Sicherheit Vorrang

Übungsplätze Borkenberge und Lavesum bleiben geschlossen

Bonn, 9. Februar 2015. Die Britischen Streitkräfte gehen – doch zu einer Öffnung des Truppenübungsplatzes Haltern für die Bevölkerung kommt es auch nach der Rückgabe an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum 31. Mai 2015 nicht. Die Gefahren durch militärische Hinterlassenschaften auf den beiden betroffenen Platzteilen Borkenberge und Lavesum sind zu hoch. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs der BImA mit den Kommunen, Vertretern der Kreise und der unteren Forstbehörde.

Betreten und Befahren der Übungsplätze sind streng verboten. (Foto: BImA)

Bis Ende Mai bleiben die beiden Areale aktive Truppenübungsplätze, auf denen scharf geschossen wird. Betreten und Befahren sind daher streng verboten und lebensgefährlich. „Die Gefahren auf den Plätzen Borkenberge und Lavesum werden auch nach dem Abzug der Streitkräfte anhalten. Sie sind das Resultat der teilweise mehr als 100-jährigen militärischen Nutzung“, erläutert Jürgen Rost, Leiter des Bundesfortbetriebes Rhein-Weser. Der Schießbetrieb begann schon im 19.Jahrhundert. Bereits vor dem Ersten Weltkrieg wurde mit Munition in die Plätze geschossen. Dabei blieben gefährliche Blindgänger im Boden zurück.

Besondere Herausforderungen

Die BImA sorgt mit den zuständigen Ordnungsbehörden der Kommunen und des Landes für die Sicherheit auf den Plätzen. Nach Einstellung des aktiven Übungsbetriebes der Britischen Streitkräfte und der Rückgabe des Areals an die Bundesanstalt ergeben sich besondere Herausforderungen für die Zukunft der Platzteile. Nach den Gesprächen zwischen der BImA und den kommunalen Vertretern treffen sich in den nächsten Monaten Arbeitsgruppen, um Zukunftskonzepte für die Gebiete abzustimmen und zu erarbeiten.

Herausragender Wert des Geländes

Der herausragende naturschutzfachliche Wert des Übungsgeländes ist landesweit bekannt und anerkannt. Der Grundeigentümer arbeitet seit Jahren eng mit den Biologischen Stationen und Naturschutzbehörden zusammen. Die Britische Armee und der Bundesforstbetrieb Rhein-Weser als zuständiger Geschäftsbe-reich der BImA wenden jährlich mehrere tausend Euro auf zum Schutz und zur Pflege des Areals auf. Dabei sind die europäischen Schutzkategorien Natura 2000 und FFH Vogelschutzgebiet auf fast der gesamten Fläche zu berücksichtigen. Bei Natura 2000 handelt es um ein Netz von Schutzgebieten, das innerhalb der EU errichtet wird. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – kurz FFH-Richtlinie – ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU.

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