BImA leistet erneut Beitrag zur Energiewende
Drei Windkraftanlagen auf ehemaligem Militärgelände errichtet
Bonn/Kriegsfeld, 19. Juli 2019. Auf Waldflächen des ehemaligen Munitionsdepots Kriegsfeld in Rheinland-Pfalz wurden in diesem Frühjahr drei Windkraftanlagen errichtet. Die Anlagen haben eine Nabenhöhe von 149 Metern und eine Nennleistung von jeweils 3,45 Megawatt. Damit trägt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Umsetzung der bundespolitischen Ziele im Rahmen der Energiewende und zur nachhaltigen Nutzung von BImA-Liegenschaften bei. Bereits in der Vergangenheit wurden auf der Liegenschaft Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen.
Drei auf einen Streich: Die Windkraftanlagen auf der ehemals militärisch genutzten Liegenschaft Kriegsfeld erzeugen künftig jährlich rund 29 Millionen Kilowattstunden Strom (Foto: BImA).
Die US-Streitkräfte gaben am 5. Februar 1993 Teilflächen des Militärgeländes „Northpoint“ und des Hochsicherheitsbereiches „X-Area“ an die damalige Bundesvermögensverwaltung zurück. Eine Nachnutzung durch die Bundeswehr fand nicht statt. Im Jahr 2003 wurden durch die Verlegung des Personen- und Frachtverkehrs der US-Luftwaffe in Europa vom Rhein-Main-Flughafen Frankfurt auf den US-Militärflugplatz Ramstein umfangreiche Ausbaumaßnahmen notwendig. Der naturschutzrechtlich geforderte Ausgleich für diese Baumaßnahmen fand ab 2005 unter anderem in Kriegsfeld statt. Dafür wurden zahlreiche Munitionshütten zurückgebaut, Flächen entsiegelt, Bunker als Fledermausquartiere hergerichtet und Gelände aufgeforstet.
Planungsrechtliche Voraussetzungen schaffen
2012 leitete die BImA einen weiteren Entwicklungsschritt für die Liegenschaft in die Wege: Windräder auf Waldflächen. Zunächst musste allerdings der Flächennutzungsplan durch den zuständigen Verbandsgemeinderat Kirchheimbolanden angepasst werden. In der dritten Teilfortschreibung 2015 berücksichtigte er auch die Flächen des „Northpoint“. Dadurch wurde eine Verbindung zu dem schon bestehenden, nördlich angrenzenden Vorranggebiet auf Fremdflächen geschaffen.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
Parallel dazu stellte die Verbandsgemeinde den Bebauungsplan „Windpark Windhübel“ auf, um ein Sondergebiet für die Windenergienutzung ausweisen zu können. Nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erhielt der Anlagenbetreiber im Oktober 2017 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, um dort drei Windenergieanlagen errichten und betreiben zu können.
Schrittweise Renaturierung
Zeitgleich zur Änderung des Flächennutzungs- und des Bebauungsplans wurde der Fachbeitrag Naturschutz erstellt. Dieser enthält neben einer Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiet-Verträglichkeitsprüfung auch Fachgutachten zu den regional vorkommenden Vogelarten (Avifauna) und Fledermäusen sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Bau der Windkraftanlagen werden neben diversen biotopverbessernden Maßnahmen unter anderem 100 Fledermausersatzquartiere eingerichtet sowie Rückzugsräume für Wildkatzen in ungestörten Bereichen geschaffen. So kann die Renaturierung der ehemals militärisch genutzten Flächen weiter fortschreiten.
Wertvoller Beitrag für die Umwelt
Durch die Errichtung der Windenergieanlagen und künftige Erzeugung erneuerbaren Stroms erhält die Liegenschaft eine weitere alternative Entwicklungsmöglichkeit und leistet einen wertvollen Beitrag zur Energiewende. Der erwartete Stromertrag liegt bei rund 29 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Mit diesem Ertrag können etwa 8.300 Vier-Personen-Haushalte (mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr) versorgt werden. Dadurch werden jährlich circa 19.300 Tonnen Kohlendioxid einspart. Außerdem erwartet die BImA durch den Betrieb der drei Windkraftanlagen jährliche Einnahmen von mindestens 270.000 Euro.