BImA sichert Feuerlöschübungsbecken
Ehemaliger Fliegerhorst Penzing
Bonn/Penzing, 15. Juni 2022. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ergreift weitere Schritte, um die PFC-Verunreinigung am Feuerlöschübungsbecken des ehemaligen Flugplatzes im bayerischen Penzing einzudämmen: Eine Abdeckung soll Einträge in die Umgebung verhindern. Die Arbeiten dafür beginnen im Sommer – wenn notwendige Kampfmitteluntersuchungen und Maßnahmen zum Artenschutz abgeschlossen sind.
Im vergangenen Jahr hatte ein Gutachter die Detailplanung für eine temporäre Abdeckung des Feuerlöschübungsbeckens vorgelegt. „Die BImA stand hierzu im engen Austausch mit den zuständigen Behörden“, sagt Stephan Clemens vom Zentralen Kontaminationsmanagement der BImA. „Nach Rückmeldung des Landratsamts Landsberg am Lech als Bodenschutzbehörde im Sommer 2021 mussten mit den Behörden noch naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Anforderungen im Detail geklärt werden. Mit dem behördlichen Bescheid aus Januar 2022 waren die Auflagen klar. So konnte das von uns beauftragte Staatliche Bauamt Weilheim dann die entsprechenden Leistungen ausschreiben“, ergänzt er.
Plane schützt das Grundwasser
Die neue Abdeckung wird künftig die bisherige Überlaufsicherung ersetzen, die direkt nach Aufgabe des Flugbetriebes 2019 errichtet wurde. „In diesem Sommer setzen wir nun die nächste Stufe um, die die PFC-Bodenbelastung am Feuerlöschübungsbecken sichert. Dafür wird eine Plane installiert, die das gesamte Feuerlöschübungsbecken und das verunreinigte Umfeld abdeckt. Die Plane verhindert, dass Regenwasser versickert und sich dadurch PFC aus dem Boden lösen und letztlich das Grundwasser verunreinigen“, erläutert Stephan Clemens.
Damit die Arbeiten nun schnell beginnen und die Maßnahme zügig wirken kann, hat die BImA mit den Vorbereitungen begonnen: Seit Ende 2021 werden mit Mäharbeiten Tiere vergrämt, damit diese das Baufeld verlassen. Zudem fanden Begehungen statt, um weitere artenschutzrechtliche Auflagen im Baubereich umzusetzen. Die bisherige Überlaufsicherung wurde kürzlich abgebaut, um die Kampfmittelüberprüfung des Geländes zu beschleunigen und den Bau der temporären Abdeckung nicht zu behindern. Die Prüfung auf Kampfmittel und eine gegebenenfalls notwendige Räumung erfolgt in den kommenden Wochen. Im Anschluss beginnen dann die eigentlichen Baumaßnahmen, die im Laufe der kommenden Monate abgeschlossen sein sollen.
Weitere Schritte in Planung
Darüber hinaus arbeitet die BImA bereits parallel an einer Lösung, um das Grundwasser zu sanieren und hat das Vorgehen mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Dafür findet in Kürze eine sogenannte geoelektrische Erkundung des Untergrunds statt, um die Lage von neuen Grundwassermessstellen zu optimieren und so wichtige Daten zu sammeln. Anschließend ist ein Tracerversuch geplant: Dabei wird eine bekannte Menge an markierten Stoffen in das Grundwasser eingebracht, um Rückschlüsse auf das Fließverhalten (Geschwindigkeit, Rückhalt, Frachten) und die Fließrichtung des Wassers und damit auch mögliche Schadstoffausbreitungen zu ermitteln. Die gesammelten Daten bilden dann die Grundlage für die Entscheidung über die weiteren Sanierungsmaßnahmen.
Auf der Internetseite des Landratsamts Landsberg am Lech wird weiterhin der Sachstand stetig aktualisiert: https://www.landkreis-landsberg.de/infos-pfc-schaden-fliegerhorst-penzing/
Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz
Die BImA hatte auf Nachfrage eine Stelle geschaffen, an die sich Personen/Institutionen, die eine Anspruchsprüfung auf Schadensersatz aufgrund der PFC-Verunreinigung am ehemaligen Flugplatz Penzing anmelden wollen, wenden können (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sophienstraße 6, 80333 München, E-Mailadresse: PM-PFC-Penzing@bundesimmobilien.de).
Dort wird jede Meldung individuell geprüft und beantwortet. Auf welcher Grundlage mögliche Schadensersatzforderungen gesehen wurden, war zum Zeitpunkt der Einrichtung dieser Möglichkeit der BImA nicht bekannt.
Es hat sich gezeigt, dass bei den Forderungen bisher keine Hinweise geliefert wurden, die nach Auffassung der BImA eine Schadensregulierung begründen würden. Nach Prüfung der ersten Anfragen stellt die BImA für die Verunreinigungen auf dem Fliegerhorst Penzing ihre Rechtsauffassung klar: Die Verunreinigungen am Flugplatz Penzing sind ausschließlich zu Zeiten entstanden, als die Verwendung der eingesetzten PFC-haltigen Löschschäume zulässig war. Ein Anspruch auf Schadensersatz würde nur bestehen, wenn die Flugplatzbetreiberin schuldhaft ein Eigentum oder Schutzgesetz verletzt hätte. Dies ist nach Auffassung der BImA nicht der Fall.