BImA stellt britische Liegenschaften zur Verfügung

Flüchtlingsunterkünfte in NRW und Niedersachsen

Bonn, 29. Februar 2016. Durch den Abzug der britischen Streitkräfte werden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen viele Liegenschaften für eine zivile Nachnutzung frei. Gleichzeitig suchen Länder, Landkreise und Kommunen händeringend nach geeigneten Unterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stellt daher als Eigentümerin der Flächen auch die freigewordenen Kasernen und Wohnungen der Briten für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung. Einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und die Zukunft ehemals britischer Liegenschaften liefert die Projektseite „Britenabzug“ auf www.bundesimmobilien.de.

Die BImA unterstützt bereits seit langem die kommunalen und staatlichen Einrichtungen intensiv bei der Suche nach geeigneten Objekten zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Sie untersucht ihr Portfolio, das sich laufend verändert, immer wieder neu auf Liegenschaften, die den kommunalen oder staatlichen Behörden dafür zur Verfügung gestellt werden können. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen schafft besonders der Abzug der britischen Streitkräfte neue Möglichkeiten.

Auch ein Teil der ehemaligen Javelin Barracks in Niederkrüchten-Elmpt (NRW) wird als Flüchtlingsunterkunft genutzt. (Foto: BImA)

Unterbringung hat höchste Priorität

Nach ihrem gesetzlichen Auftrag müsste die BImA Liegenschaften, die der Bund nicht mehr benötigt, nach kaufmännischen Grundsätzen wirtschaftlich verwerten. Doch der Zustrom an Flüchtlingen hat die Prioritäten verschoben. Daher überlässt die BImA einen Großteil der freigewordenen britischen Kasernen und Wohnungen derzeit für den Zweck der Flüchtlingsunterbringung. Beispiele sind die Javelin Barracks in Niederkrüchten oder die Linsingenkaserne in Hameln.

Dabei kommt die BImA den Ländern, Landkreisen und Kommunen (Bedarfsträger) auch finanziell entgegen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat beschlossen, dass die Bedarfsträger seit dem 1. Januar 2015 für die Unterbringung auf Bundesliegenschaften bis auf Weiteres keine Miete mehr bezahlen müssen. Ebenso hat der Haushaltsgesetzgeber festgelegt, dass die BImA die notwendigen Herrichtungskosten für die mietzinsfrei überlassenen Liegenschaften erstatten kann.

Weitere Informationen zu den ehemaligen britischen Militärliegenschaften und ihrer Nutzung finden Sie auf der Projektseite „Britenabzug“. Eine kleine Auswahl an Liegenschaften, die derzeit als Flüchtlingsunterkunft dienen, finden Sie zudem im Folgenden aufgelistet:

Niedersachsen:

Celle: Trenchard Barracks / Kaserne Hohe Wende
Gemeindefreier Bezirk Osterheide (GBO): Camp Fallingbostel
Hameln: BImA-eigene Wohnungen
Rinteln: Prince Rupert School

Nordrhein-Westfalen:

Bad Oeynhausen: Wohnsiedlung Portastraße/Gneisenaustraße
Bad Salzuflen: Wohnsiedlung Königsberger Straße
Detmold: Sir John Mogg School
Herford: Hammersmith-Barracks
Mönchengladbach: Joint Headquarter (JHQ)
Münster: Oxford-Kaserne