BImA stellt PFC-Gutachten vor

Ehemaliger Fliegerhorst Penzing

Bonn/Penzing, 12. August 2021. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat das Gutachten zur Detailuntersuchung der PFC-Belastung des ehemaligen Fliegerhorstes im bayerischen Penzing der Öffentlichkeit vorgestellt. Zuvor waren die Ergebnisse vom Landratsamt Landsberg am Lech und dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim geprüft worden. Gemeinsam mit den Behörden stellte auch die BImA die Sanierungsmaßnahmen vor.

Die Detailuntersuchung des Gutachtens ergab, dass die höchste Konzentration an per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) im Bereich des Feuerlöschübungsbeckens gemessen wurde. Dieses stellt historisch den Haupteintragsort für die Schadstoffgruppe dar, die in Löschschäumen verwendet wurde und aufgrund der langjährigen Löschübungen in den Untergrund gelangt sind. „Die Ausdehnung der PFC-Belastung im Boden am Feuerlöschübungsbecken konnte mit dem vorliegenden Gutachten erstmalig eingegrenzt werden“, erklärt Stephan Clemens vom regionalen Kontaminationsmanagement der BImA in München. „Im Umfeld der ehemaligen Feuerwache sind die Schadstoffe ebenfalls nachgewiesen worden. Dort sind die PFC-Konzentrationen im Boden und im Grundwasser jedoch nicht so hoch wie am Feuerlöschübungsbecken.“

Untersuchungen laufen seit 2018

Erhöhte PFC-Konzentrationen im Grundwasser finden sich zudem an der nördlichen Grundstücksgrenze des ehemaligen Flugplatzes, der bis 2019 von der Luftwaffe der Bundeswehr genutzt wurde, sowie nördlich an einer Kiesgrube. Diese im Vorfeld bekannten Befunde waren im Jahr 2018 der Ausgangspunkt einer umfassenden Nachrecherche der BImA, um weitere mögliche Kontaminationsverdachtsflächen auf und außerhalb des ehemaligen Flugplatzes zu ermitteln.

Zudem identifizierte das Gutachten weitere 42 Verdachtsflächen, die im Hinblick darauf untersucht wurden, ob weitere Bereiche für die PFC-Verunreinigung des Grundwassers verantwortlich sind. „Bislang konnte dabei laut Aussage des Gutachters aber kein weiterer Eintrag in das Grundwasser identifiziert werden. Dies ist zunächst eine positive Nachricht, da wir jetzt sicher sein können, dass wir die Haupteintragsbereiche auf dem ehemaligen Flugplatz kennen“, führt Stephan Clemens weiter aus.

Weiter offene Fragen

„Die höheren Werte im nördlichen Bereich des Flugplatzes und im Bereich der nördlichen Kiesgrube werfen aber noch Fragen auf“, sagt ein Vertreter des Sachgebiets Altlasten beim Wasserwirtschaftsamt Weilheim. „Der Gutachter geht davon aus, dass es im Grundwasser zu einer sogenannten Sekundärkontamination gekommen ist. Das heißt, dass durch Übungen am Feuerlöschübungsbecken insbesondere im Zeitraum von 1963 bis 1979 die Schadstoffe über einen Schacht in den Untergrund gelangt sind und sich diese weiterhin durch das Grundwasser im Boden bewegen.“ Die Erkundung der Sekundärkontamination werde im weiteren Verlauf entscheidend sein, um prüfen zu können, wo weitere Sanierungsmaßnahmen sinnvoll ansetzen können. Laut dem Gutachter lassen sich die gemessenen PFC-Konzentrationen im Verlorenen Bach aktuell nicht vollständig mit den aktuellen Sickerwassereinträgen von PFC in das Grundwasser am Feuerlöschübungsbecken und der Feuerwache erklären. „Daher müssen dafür noch weitere Untersuchungen durchgeführt werden, auch um abzuklären, ob es eventuell Eintragsorte und sekundäre Kontaminationseffekte außerhalb des Flugplatzgeländes gibt“, stellt die Bodenschutzbehörde beim Landratsamt Landsberg am Lech fest.

Plane schützt das Grundwasser

Die BImA führt bereits eine Sicherungsmaßnahme aus und betreibt seit 2019 beim Feuerlöschübungsbecken als vorgezogene Maßnahme einen Überlaufschutz. „Die Maßnahme verhindert ein Überlaufen des Wassers und damit, dass zusätzliche Schadstoffe in den Boden gelangen. Dies kann aber die Verunreinigungen im direkten Umfeld des Feuerlöschübungsbeckens im Boden nicht erfassen,“ erläutert die Bodenschutzbehörde beim Landratsamt Landsberg am Lech und ergänzt: „Die BImA arbeitet daher in enger Abstimmung mit uns bereits seit 2020 an weitergehenden Sanierungsmaßnahmen.“ Ein Beispiel: Mittels einer Plane, deren Größe aufgrund der nun vorliegenden Eingrenzung des Belastungsbereiches dimensioniert werden kann, sollen das gesamte Feuerlöschübungsbecken und das verunreinigte Umfeld abgedeckt werden. Die Plane verhindert, dass Regenwasser versickert und sich damit zusätzliche PFC aus dem Boden lösen und letztlich das Grundwasser verunreinigen. „Das Abdecken würde dann den Überlaufschutz ablösen, der wesentlich wartungsaufwendiger und auf das Becken begrenzt ist. Er würde dann nicht mehr benötigt“, ergänzt Stephan Clemens von der BImA.

Monitoring des Grundwassers

Die BImA beauftragte Ende 2020 mit der Sanierungsplanung die Landesbaudirektion Bayern. Die Projektsteuerung übernimmt das Staatliche Bauamt Weilheim. Ein neues Grundwassermonitoring wurde im Mai 2021 auf Initiative der BImA in Abstimmung mit dem Landratsamt Landsberg am Lech und dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim ausgeführt. Die Ergebnisse des Monitorings sollen weitere Erkenntnisse über die Entwicklung der PFC-Gehalte im Grund- und Oberflächenwasser liefern. Diese Ergebnisse sind dann für die Sanierungsplanung der Gesamtliegenschaft relevant als Grundlage, um das Netz der Grundwassermessstellen zu optimieren und um Sanierungsmaßnahmen, die die Grundwasserbelastung nachhaltig minimieren, gezielt planen und umsetzen zu können.

Tracerversuch

Der Gutachter schlägt darüber hinaus einen sogenannten Tracerversuch vor. Dabei wird eine bekannte Menge an markierten Stoffen in das Grundwasser eingebracht, um Rückschlüsse auf das Fließverhalten (Geschwindigkeit, Rückhalt, Frachten) und die Fließrichtung des Wassers und damit auch möglicher Schadstoffe zu ermitteln. Dazu werden weitere Grundwassermessstellen benötigt. Aufgrund der bereits bekannten Fließzeiten vom Feuerlöschübungsbecken über die Strecke von circa zweieinhalb Kilometern bis zum Verlorenen Bach wird die Planung, Ausführung und vollständige Auswertung des Tracerversuchs noch mindestens zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Erste Erkenntnisse lassen sich jedoch wahrscheinlich bereits ein halbes Jahr nach Beginn ableiten.

Zunächst wird auf dem Gelände also als Vorab-Maßnahme die Abdeckvariante realisiert. „In einem nächsten Schritt müssen die Ergebnisse dieser Grundwasseruntersuchungen einbezogen werden, um zu entscheiden, wo genau und welche Sanierungsmaßnahmen mit welcher Technik zur Ausführung kommen sollen“, sagt die Bodenschutzbehörde beim Landratsamt Landsberg am Lech.
Auf der Internetseite des Landratsamts Landsberg am Lech wird weiterhin der Sachstand stetig aktualisiert: https://www.landkreis-landsberg.de/infos-pfc-schaden-fliegerhorst-penzing/