Die BImA setzt sich für den Insektenschutz ein

Konzept zum Schutz von Insekten auf BImA-Liegenschaften

Bonn, 30. Juni 2020. Die Bundesministerinnen Svenja Schulze und Julia Klöckner berieten gemeinsam mit der BImA und Vertreterinnen und Vertretern von Umwelt-, Naturschutz-, Landwirtschaftsverbänden sowie Landesministerien zu Ursachen des Insektenrückgangs und möglichen Gegenmaßnahmen für einen besseren Schutz von Insekten.

Die BImA unterstützt das Aktionsprogramm der Bundesregierung, um bessere Lebensbedingungen für Insekten zu schaffen (Foto: Dietmar Harms).

Aufgrund der Coronapandemie fand der zweite Runde Tisch zum Insektenschutz als Videokonferenz statt. Auch in diesem Jahr nahm die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) daran teil, vertreten durch Paul Johannes Fietz, Mitglied im Vorstand der BImA. Die Teilnehmenden tauschten sich zum Stand der Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung (API) aus. In seinem Beitrag machte Fietz deutlich, dass der Insektenschutz viele Geschäftsbereiche der BImA berührt. Er skizzierte die Aufgaben sowie die bisherigen Leistungen und die geplanten und bereits in Angriff genommenen Aktivitäten der BImA zur Stärkung des Insektenschutzes.

Umsetzung des API bei der BImA

Als das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes sei sich die BImA ihrer Vorbildfunktion und ihrer Verantwortung für den Insektenschutz bewusst, so der BImA-Vorstand. Sie werde dazu alle ihre Liegenschaften im Hinblick auf Potenziale zur Verbesserung des Insektenschutzes unter die Lupe nehmen und die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsprogrammes der Bundesregierung ergreifen. Konkret geht es darum, Konzepte für eine insektenverträgliche Waldbewirtschaftung zu entwickeln und auf Flächen im Bundeseigentum umzusetzen. Auch die Unterhaltung der Bundesliegenschaften soll gemäß API insektenverträglicher ausgerichtet werden. So sollen Maßnahmen, zu denen sich die BImA im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes (StrÖff) verpflichtet hat, verstärkt mit dem Fokus auf den Insektenschutz in den Außenanlagen von Gebäudeliegenschaften umgesetzt werden. Beispiele dafür sind die insektenfreundliche Beleuchtung mit möglichst geringer Lockwirkung, biodiversitätsfreundliche Gestaltung von Liegenschaften, aber auch interne Schulungen in Sachen Artenvielfalt.

Ausgewogenheit im Konzept wichtig

Der Geschäftsbereich Bundesforst hat bereits einen ersten Entwurf des geforderten Konzepts für eine insektenverträgliche Geländebetreuung der Wälder und des Offenlands im Bundeseigentum erarbeitet. Damit soll die bisherige naturverträgliche Landschaftspflege mit dem Fokus Insektenschutz weiter optimiert werden. Nach interner Abstimmung soll das fertige Konzept bis Ende des Jahres vorliegen. „Die Herausforderung dabei ist, dass die berechtigten Belange des Insektenschutzes zusammen mit allen anderen Anforderungen an die BImA-Liegenschaften möglichst ausgewogen berücksichtigt werden“, betonte Paul Johannes Fietz. „Bei der Totholzanreicherung für xylobionte, also holzbewohnende Käfer dürfen wir zum Beispiel auf keinen Fall den Waldbrandschutz aus den Augen verlieren. Das gilt vor allem in den Bundeswäldern im Osten Deutschlands, in denen noch die Waldkiefer dominiert“, erläuterte Fietz.

Insektenfreundliche Gestaltung der Außenanlagen

Die BImA setzt aktuell auch die StrÖff um. Dafür haben die Geschäftsbereiche Facility Management und Bundesforst gemeinsam Biodiversitätsschulungen neu konzipiert. Diese richten sich speziell an die im Gebäudemanagement tätigen Beschäftigten. Gemäß dem API sollen hier ganz konkrete Schritte thematisiert werden, wie die Außenanlagen der BImA-Liegenschaften insektenfreundlicher gestaltet werden können. Die erste Schulung soll – sofern angesichts von Corona möglich – noch 2020 stattfinden. Mit diesen und weiteren Maßnahmen wird die BImA ihren Beitrag zum Aktionsprogramm Insektenschutz leisten.