Die BImA unterstützt bei der Suche nach Impfzentren

Corona-Pandemie

Bonn, 26. November 2020. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat den Bundesländern angeboten, sie bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften für die geplanten Corona-Impfzentren zu unterstützen. Als Eigentümerin zahlreicher Bundesliegenschaften will die BImA den Ländern und Kommunen dafür passende Objekte mietzinsfrei zur Verfügung stellen.

Nach der Nationalen Impfstrategie COVID-19 sollen alle Landkreise und kreisfreien Städte bis Mitte Dezember in ihrem Gebiet die Infrastruktur dafür schaffen, dass nach der Zulassung von Corona-Impfstoffen möglichst schnell viele Menschen geimpft werden können. In einem Schreiben an die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder sowie an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat deshalb die BImA ihre Hilfe bei der Suche nach geeigneten Immobilien oder Flächen aus ihrem Portfolio angeboten. „Auch die BImA möchte ihren Teil zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beitragen und die Länder, Kreise und kreisfreien Städte effektiv und zügig unterstützen“, unterstreicht BImA-Vorstandssprecher Dr. Christoph Krupp.

Erste Anfragen eingegangen

Infrage kämen zum Beispiel Konversionsliegenschaften, also nicht mehr militärisch genutzte Flächen. Gut 20 Anfragen unter anderem aus Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bayern sind schon in der BImA-Zentrale eingegangen. Diese wurden bereits an die zuständigen regionalen Niederlassungen in den angefragten Gebieten weitergeleitet. Die BImA-Beschäftigten vor Ort prüfen nun, ob die Bundesanstalt über geeignete Liegenschaften verfügt, die den gestellten Anforderungen entsprechen. Das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes überlässt diese anschließend den Landkreisen und kreisfreien Städten mietzinsfrei.

Bewährte Partnerschaft

Die Zusammenarbeit der BImA mit Ländern und Kommunen ist gut eingespielt: Bereits in diesem Frühjahr hatte die BImA Liegenschaften des Bundes als Corona-Testzentren oder als Stellplätze für Container zur Verfügung gestellt. Und schon seit 2015 hat die BImA Ländern und Kommunen Flächen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden mietzinsfrei überlassen.