Experten erörterten Ansätze zur Verbesserung
Workshop Kampfmittelräumung
Berlin, 13. November 2015. Spannende und konstruktive Diskussionen gab es beim „Workshop Kampfmittelräumung“ am 12. November im Berliner Humboldt Carré. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hatte gemeinsam mit ihrem Mitausrichter, der Deutschen Bahn AG, rund 100 Experten zum Gedankenaustausch eingeladen. Am Ende legten die Fachleute eine Reihe von Ergebnissen vor, die Ende 2016 in eine zweite Fachtagung einfließen sollen.
„Bereits der intensive Diskurs auf der ersten Fachtagung im Jahr 2014 hat gezeigt, wie groß der Gesprächs- und Handlungsbedarf in Sachen Kampfmittelräumung ist“, erklärte Axel Kunze, Vorstandsmitglied der BImA. Die Bundesanstalt ist mit hunderten Konversionsliegenschaften im Portfolio eine der größten Flächeneigentümerinnen Deutschlands.
Die Fachtagung im Vorjahr hatte zahlreiche Ansätze geboten, wie das Flächenrecycling von Konversionsliegenschaften verbessert werden kann. Das war der Startschuss zu weiterem Gedankenaustausch. So griffen BImA und Deutsche Bahn AG, die beide mit den Belastungen durch Kampfmittel auf ihren Flächen umgehen müssen, diese Ansätze im Workshop wieder auf. Mit weiteren Partnern wie der Universität der Bundeswehr München, der Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung sowie dem Ingenieurtechnischen Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. wurden die Problemfelder im Kreise von eingeladenen Experten analysiert.
Die Fachleute erörterten in Arbeitsgruppen Aspekte zum Thema Kampfmittelräumung. (Foto: BImA)
Zahlreiche Ergebnisse
Die unterschiedlichsten Aspekte erörterten die Fachleute in Arbeitsgruppen – darunter Vertreter aus gewerblichen Räumfirmen, Ausbildungsunternehmen, zuständigen Behörden, Fachleute der Veranstalter und Juristen. Auf der Agenda stand die weitere Qualifizierung von Räumpersonal und Fachplanern oder die vertragsrechtliche Ausgestaltung von Kampfmittelräumvorhaben.
Am Ende lagen zahlreiche Ergebnisse auf dem Tisch, die künftig für Verbesserungen im Umgang mit Kampfmittelrisiken sorgen sollen: Das Personal gewerblicher Räumfirmen wird zukünftig durch angepasste und neue Lehrgänge weiter qualifiziert. Der Bedarf einer universitären Zusatzausbildung für Ingenieure wurde diskutiert und die Ausbildungsinhalte vorbereitet. Die Entwicklung von nutzungsangepassten Räumkonzepten führte zu ersten Vorgaben für öffentlich-rechtliche Räumverträge. Sogar ein Meilenstein wurde gesetzt: So kündigten die BImA und die Universität der Bundeswehr München die Zeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung für den Aufbau einer universitären (Zusatz-) Ausbildung für Fachplaner an.
Ausrichter Axel Kunze zog ein durchweg positives Fazit. Und mit Blick auf die geplante Fachtagung 2016 betonte er: „Unser Ziel muss es weiterhin sein, im erweiterten fachpolitischen Rahmen auf den Ebenen des Bundes, der Länder und Gebietskörperschaften, der Verbände, Investoren sowie der Eigentümer Lösungen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen zu identifizieren.“
Weitere Informationen: https://konversion-kampfmittel.bundesimmobilien.de.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die zentrale Dienstleisterin für Immobilien des Bundes. Sie gehört zum Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums und handelt nach den modernen Standards der Immobilienwirtschaft. Aufgabenschwerpunkte sind das einheitliche Immobilienmanagement des Bundes, Immobilienverwaltung und -verkauf sowie der Bundesforst. Sitz der Zentrale ist Bonn.
Insgesamt betreut die BImA rund 22.000 Liegenschaften. Fast 38.000 Wohnungen und etwa 490.000 Hektar Grundstücksfläche befinden sich in ihrem Eigentum. Davon entfallen knapp 270.000 Hektar auf Waldflächen. Darüber hinaus betreut die Bundesanstalt weitere knapp 90.000 Hektar Wald- und Forstflächen, die sich im Fremdeigentum befinden. Zusammen mit ehemals militärisch genutzten Flächen sowie Wohn-, Industrie- und Gewerbeimmobilien bildet diese Flächenkulisse eines der größten Portfolios Deutschlands. Konversionsimmobilien der Bundeswehr und der ausländischen Streitkräfte führt die BImA zivilen Folgenutzungen zu.
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