Höherer Preisnachlass und größeres Budget

Haushaltsausschuss billigt die Änderung der Verbilligungsrichtlinie der BImA

Bonn/Berlin, 22. Februar 2024. Gute Nachrichten für die Kommunen und deren Wohnungsbaugesellschaften: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) kann bei der Veräußerung von Liegenschaften, die für den Bund entbehrlich sind, künftig eine Verbilligung von 35.000 Euro für jede neu geschaffene Sozialwohnung gewähren. Zudem ist die Verbilligung nun auch auf Erbbaurechte für förderungswürdige öffentliche Zwecke anwendbar. Das Gesamtbudget für Verbilligungen, die unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen (z.B. Kitas, Schulen) wurde auf 175 Millionen Euro aufgestockt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat diesen Änderungsvorschlägen der BImA zur Verbilligungsrichtlinie jetzt zugestimmt.

Auf dem Gelände der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne in Münster wurde günstiger Wohnraum geschaffen (Foto: © Wohn + Stadtbau | Fotograf: Georg Sommer).

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 21.02.2024 der von der BImA vorgeschlagenen Änderung der Verbilligungsrichtlinie zugestimmt. Die für die Kommunen und deren Wohnungsbaugesellschaften wesentliche und erfreuliche Änderung ist die Erhöhung der Verbilligung für den Bau von Sozialwohnungen um 10.000 Euro auf jetzt 35.000 Euro für jede neu geschaffene Sozialwohnung.

Darüber hinaus darf die BImA ab dem Haushaltsjahr 2024 auch eine Verbilligung für Erbbaurechte auf der Basis des neu ausgebrachten Haushaltsvermerks 60.6 für die in der Verbilligungsrichtlinie genannten förderungswürdigen öffentlichen Zwecke wie zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau oder für den Bau von lokalen Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und Verkehrsflächen gewähren.

„Die Anreize für Kommunen, die von uns erworbenen Liegenschaften für den sozialen Wohnungsbau zu nutzen, werden dadurch noch einmal deutlich erhöht. Das ist ein wichtiges Zeichen – auch im Hinblick auf die konjunkturellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt und die gestiegenen Baukosten.“ hebt Vorstandsmitglied Paul Johannes Fietz hervor.

Verbilligungsbudget für öffentliche Aufgaben steigt auf 175 Millionen Euro

Im Zuge der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 hat der Deutsche Bundestag bereits die Verlängerung des aktuellen Haushaltsvermerks Nr. 60.3 zur verbilligten Veräußerung von entbehrlichen Liegenschaften der BImA um weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2029 sowie die Aufstockung des Budgets für Verbilligungen, die unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen, um insgesamt 50 Millionen Euro auf nun 175 Millionen Euro beschlossen. „Der BImA ist es damit möglich, die Kommunen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben weiterhin und noch verstärkt bei dem Erwerb von Bundesimmobilien zu unterstützen.“ sagt BImA-Vorstandsmitglied Paul Johannes Fietz. Die angepasste Verbilligungsrichtlinie gilt für alle neuen Verbilligungsfälle ab dem 01. Januar 2024.

Seit 2015: Verbilligungen für den sozialen Wohnungsbau und öffentliche Aufgaben von mehr als 260 Millionen Euro gewährt 

Die erstzugriffsberechtigten Kommunen haben von den Verbilligungsmöglichkeiten bereits rege Gebrauch gemacht. Ein Beispiel dafür, wie aus Kasernenarealen attraktive Standorte für den Wohnungsbau werden können, sind die beiden im Jahr 2018 an die Stadt Münster bzw. an deren Wohnungsbaugesellschaft verkauften Konversionsflächen Oxford- und York-Kaserne. Mit einer gewährten Verbilligung von insgesamt rund 16,2 Millionen Euro hat die BImA auf den beiden ehemaligen Kasernen die Schaffung von insgesamt rund 3.100 Wohnungen initiiert, davon etwa 640 Sozialwohnungen.

Insgesamt hat die BImA seit Einführung der Verbilligung im Jahre 2015 bis heute bei insgesamt 635 Liegenschaftsverkäufen Verbilligungen in einer Gesamthöhe von knapp 264 Millionen Euro gewährt. Davon entfallen rund 156 Millionen Euro auf die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Damit hat die BImA bisher die Schaffung von insgesamt knapp 6.600 Sozialwohnungen unterstützt.