„Kunst-am-Bau“-Wettbewerb fürs FLI eröffnet
Künstlerische Arbeit soll Standort akzentuieren
Bonn/Mecklenhorst, 22. September 2021. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat als Bauherrin ein vorgeschaltetes offenes, zweiphasiges und anonymes Bewerberverfahren für den „Kunst-am-Bau“-Wettbewerb ausgelobt. Das künstlerische Konzept ist für das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Standort Mecklenhorst in Neustadt am Rübenberge bei Hannover vorgesehen.
Im Rahmen des Neubaus für das FLI soll ein Konzept für den großzügigen Außenbereich des Areals entwickelt werden. Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist es, einen künstlerischen Entwurf zu erhalten, der den Standort nicht nur akzentuiert, sondern das FLI darüber hinaus in seiner Außendarstellung unterstützt.
Für den großzügigen Außenbereich des Friedrich-Loffler-Instituts am Standort Mecklenhorst soll ein „Kunst-am-Bau“-Projekt realisiert werden (Visualisierung: SBWL).
Thematischer Bezug nicht notwendig
Ein direkter thematischer Bezug zu den Aufgaben des FLI wird hierbei nicht erwartet, dieser ist aber auch nicht ausgeschlossen. Der offene und zweiphasige Realisierungswettbewerb wird von der BImA ausgelobt und vom Staatlichen Baumanagement Weser-Leine durchgeführt. Das Verfahren ist in beiden Wettbewerbsphasen anonym und die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Abgabetermine und Teilnahmeberechtigung
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind in der ersten Phase des Wettbewerbs konzeptionelle Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Ausgewählte Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten für die zweite Phase ihre Entwürfe aus. Aus ihnen wird das Preisgericht je zehn bis zwölf Teilnehmerinnen und Teilnehmer je Standort zuzüglich zwei Nachrückenden selektieren.
- Abgabe erste Phase: bis 14. Januar 2022 beim Staatlichen Baumanagement Weser-Leine, Brückenstraße 8, 31582 Nienburg
- Abgabe zweite Phase: bis 24. Juni 2022 beim Staatlichen Baumanagement Weser-Leine, Brückenstraße 8, 31582 Nienburg
Zugelassen zum Wettbewerb sind professionelle Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlerinnen- und Künstlergruppen weltweit. Die Zulassungsberechtigung wird nach Abschluss der ersten Phase geprüft.
Ausgewählte Teilnehmende der zweiten Phase, die die Zulassungskriterien nicht erfüllen, werden für das weiterer Verfahren nicht zugelassen. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen, sofern jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Zulassungsbedingungen erfüllt hat.
Realisierungskosten, Preisgelder und Aufwandsentschädigung
Für die Realisierung der künstlerischen Arbeit stehen maximal 231.000 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) zur Verfügung. Es ist eine Preissumme von 5.000 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) vorgesehen. Über die Verteilung der Preisgelder entscheidet das Preisgericht. Für die ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zweiten Phase ist jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.500 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) vorgesehen.
Die Unterlagen finden Sie hier.