Naturerbe-Rat gegründet
Ein Meilenstein für den Naturschutz
Hannover, 31. Oktober 2018. Seit über zehn Jahren gibt es das Nationale Naturerbe. Es umfasst vom Bund unentgeltlich an Länder, Stiftungen und Verbände übertragene Flächen. Den Flächen gemein ist, dass sie allesamt dauerhaft dem Naturschutz gewidmet sind. Die Träger der Naturerbeflächen und Hauptakteure im Nationalen Naturerbe haben sich nun im Naturerbe-Rat zusammengeschlossen.
Die Vertreter der Flächeneigentümer und Hauptakteure im Naturerbe-Rat (von links): Dr. Uwe Riecken (BfN), Alfred Walter (BMU), Adrian Johst (DNR), Prof. Dr. Werner Wahmhoff (DBU Naturerbe GmbH) und Gunther Brinkmann (BImA) (Foto: BImA).
Für das Nationale Naturerbe ist der 30. Oktober 2018 ein wichtiger Tag: Erstmals schlossen sich die Träger der Naturerbeflächen offiziell in einem gemeinsamen Gremium zusammen, dem sie den Namen Naturerbe-Rat gegeben haben. Die Mitwirkenden des Rates setzen zwei Schwerpunkte: Zum einen wollen sie die Kommunikation, den Austausch und die Abstimmung zwischen den einzelnen Akteurinnen und Akteuren im Naturerbe sicherstellen. Zum anderen soll das Nationale Naturerbe als bedeutendes, dauerhaftes und akteurübergreifendes Naturschutzprojekt in der Öffentlichkeit weiter bekannt gemacht werden.
Die ersten Aufgaben des Naturerbe-Rates
Der Naturerbe-Rat nahm gleich in seiner konstituierenden Sitzung seine Arbeit auf. Auf der Basis vorhandener und bereits etablierter Projekte wie dem „Tag des Nationalen Naturerbes“ oder den „Fachtagungen zum Nationalen Natur-erbe“ werden die Mitwirkenden die ersten Ziele für ihre Arbeit im Naturerbe-Rat definieren. Auch der Frage, welche Handlungsschritte für das Erreichen dieser Ziele notwendig sind, werden die Mitglieder nachgehen. „Für die gemeinschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit im Naturerbe-Rat ist es unerlässlich, Synergieeffekte zu nutzen und gemeinsame Kräfte zu bündeln“, sagt Gunther Brinkmann, koordinierender Vertreter des Naturerbe-Rates und Leiter des Geschäftsbereichs Bundesforst bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). „Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass jedem Flächeneigentümer individuelle Gestaltungsspielräume bleiben, um das eigene Profil zu schärfen.“
Das Nationale Naturerbe
Das Nationale Naturerbe wurde basierend auf einer Initiative von Stiftungen und Verbänden, die im Naturschutz tätig sind, erstmalig 2005 in den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aufgenommen. Regierungsparteien nachfolgender Koalitionen führten das Nationale Naturerbe fort. Bisher wurden in nunmehr drei Übertragungstranchen rund 156.000 Hektar ehemals bundeseigene Flächen dauerhaft dem Naturschutz gewidmet. Weitere 30.000 Hektar aus dem Bundeseigentum sollen aufgrund der aktuellen Koalitionsvereinbarung in dieser Legislaturperiode dazukommen. Das Nationale Naturerbe ist eine Erfolgsgeschichte im Naturschutz. Es gilt als herausragende Initiative auf Bundesebene und ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund, Ländern und Naturschutzorganisationen.
Mitwirkende im Naturerbe-Rat
Im Naturerbe-Rat sind die Flächeneigentümer und Hauptakteure des Nationalen Naturerbes vertreten. Diese sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), das Bundesamt für Naturschutz (BfN), die DBU Naturerbe GmbH, der Deutsche Naturschutzring (DNR) als Vertreter der Naturschutzorganisationen, die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) als Vertreter der Länder sowie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).