Neues Gutachten des Umweltrates

BImA setzt in Projekten bereits auf zirkuläres Bauen

Gruppenfoto in Dreispitzpassage

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) übergab seine aktuelle Stellungnahme heute auf einer Baustelle der BImA-Wohnraumoffensive (von links): Christina Dornach (SRU-Mitglied), Claudia Kemfert (stellvertrende SRU-Vorsitzende), Bundesumweltminister Carsten Schneider, Bundesbauministerin Verena Hubertz, Dorothee Martin (BImA) und Claudia Hornberg (SRU-Vorsitzende; Foto: Umweltbundesamt / Czybik & Schmid Media / Laurin Schmid).

Bonn/Berlin, 13. April 2026. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat in seiner aktuellen Stellungnahme einen umfassenden Ansatz für mehr Kreislaufwirtschaft im Bau- und Gebäudebereich vorgelegt. Die Kernbotschaft: Bestand erhalten, Ressourcen schonen und Kreisläufe schließen – nur so könne der Bausektor seinen ökologischen Fußabdruck verkleinern und gleichzeitig die Nachfrage nach Wohnraum nachhaltig bedienen. Die Vertreter des Rates haben ihr Gutachten heute an Bundesbauministerin Verena Hubertz und Bundesumweltminister Carsten Schneider auf der BImA-Baustelle der ehemaligen Dreispitzpassage in Berlin übergeben. Die BImA setzt hier auf Nachhaltigkeit und entwickelt die ehemalige Ladenpassage zu Wohnraum weiter. 

Der Bau- und Gebäudebereich steht vor einer gewaltigen Herausforderung: Mehr als ein Drittel des Rohstoffbedarfs in Deutschland entfällt auf den Hoch- und Tiefbau, mehr als die Hälfte des jährlichen Abfallaufkommens stammt aus diesem Sektor und acht Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen gehen auf die inländische Baustoffproduktion zurück. Der Umweltrat macht in seinem Gutachten deutlich, dass zirkuläres Bauen weit mehr bedeutet als Recycling: An erster Stelle stehe der Erhalt bestehender Gebäude. Denn die Sanierung eines Bestandsgebäudes sei oft nicht nur ökologischer, sondern auch ökonomischer als Abriss und Neubau. Hinzu kommt die konsequente Verwendung von Sekundärbaustoffen und -bauteilen – von wiederverwendeten Stahlprofilen über Betondecken bis hin zu Fenstern, Türen und Treppen.

Bild Martin/Hubertz

Im Rahmen der Veranstaltung erläuterte Dorothee Martin (rechts) Bundesbauministerin Verena Hubertz die Pläne der BImA für neuen und bezahlbaren Wohnraum an der Berliner Friedrichstraße (Foto: Umweltbundesamt / Czybik & Schmid Media / Laurin Schmid).

Zirkuläres Bauen funktioniert in der BImA

„Auch als zentrales Immobilienunternehmen des Bundes befassen wir uns in der BImA täglich mit den zentralen Fragen: Wie bauen wir künftig? Wie gehen wir verantwortungsvoll mit Ressourcen um? Und wie können Gebäude möglichst lange sinnvoll genutzt werden?", betonte Dorothee Martin, die ab Mai BImA-Vorstandsmitglied ist, vor Ort. Die Bundesanstalt setzt die Prinzipien des zirkulären Bauens bereits in mehreren Projekten um: Bei der energetischen Sanierung eines Dienstgebäudes in Düsseldorf wurden die langlebige Natursteinfassade sowie sämtliche Fensteranlagen sorgfältig ausgebaut und verkauft, damit sie an anderer Stelle weiterverwendet werden können. Am Dienstsitz in Berlin werden bei der Sanierung die Fenster ertüchtigt und wieder eingesetzt. Ein besonders anschauliches Beispiel ist die Dreispitzpassage in Berlin: Die ehemalige Ladenpassage wird teilweise zurückgebaut, damit dort 44 neue und bezahlbare Wohnungen entstehen. Vorhandene Materialien werden wiederverwendet, einzelne Bauteile demontiert und weiterverkauft. „Zirkuläres Bauen ist längst keine Theorie mehr – es funktioniert bereits, auch in der BImA", so Martin.

Fotografie Modellbau

In Berlin-Mitte schafft die BImA 44 neue Wohnungen, indem sie eine ehemalige Ladenpassage weiterentwickelt. Viele Materialien werden für ein zweites Leben wiederverwendet oder weiterverkauft (Foto: BImA).

Umweltrat benennt fünf Handlungsfelder

Um den notwendigen Paradigmenwechsel zu erreichen, hat der Umweltrat fünf konkrete Handlungsfelder identifiziert: die Digitalisierung mit einheitlichen Standards für Gebäuderessourcenpässe, eine umfassende Qualifizierungsoffensive für alle Akteure der Baubranche, gezielte finanzielle Förderung und andere Anreize, rechtliche Anpassungen zur Gleichstellung von Sekundär- und Primärbaustoffen sowie die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Bauleistungen.