Notunterbringung von Flüchtlingen
Unbürokratische Unterstützung durch die BImA
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Bonn, 22. Oktober 2014. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt gerne – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – schnell und unbürokratisch die kommunalen und staatlichen Einrichtungen bei der Suche nach Objekten zur Unterbringung von Flüchtlingen.
Aufgrund der politischen Lage in einigen Krisengebieten hat sich die Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme von Flüchtlingen bereit erklärt. Verantwortlich sind dafür die Bundesländer. Da die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten der Länder und Kommunen häufig nicht ausreichen, werden vermehrt Anfragen zur (vorübergehenden) Unterbringung von Flüchtlingen in Liegenschaften bzw. einzelnen Gebäuden des Bundes gestellt.
Bei der Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund ist die BImA die zentrale Ansprechpartnerin. Sie unterstützt die anfragenden staatlichen und kommunalen Einrichtungen bei der Suche nach Objekten zur Unterbringung von Flüchtlingen, indem sie ihre Möglichkeiten ausschöpft: Bereits seit Längerem bietet die BImA grundsätzlich sämtliche freien Gebäude und Grundstücke für eine derartige Notunterbringung an.
Alle verfügbaren Immobilien werden angeboten
Zunächst standen dabei vor allem die ehemals von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften und die von den Gast-Streitkräften freigegebenen Areale im Fokus der Prüfung. Im Hinblick auf die veränderte Situation in den vergangenen Monaten und Wochen hat die Bundesanstalt ihr „Angebots-Portfolio“ offensiv erweitert und bietet nunmehr grundsätzlich alle verfügbaren Immobilien an. Ausgenommen sind nur Liegenschaften, die ganz offensichtlich ungeeignet sind oder sich im Verkaufsprozess in der Schlussphase befinden.
Es werden auch solche Liegenschaften angeboten, deren bisherige dienstliche Nutzung absehbar in Kürze endet, oder die in Teilen vermietet werden könnten. Voraussetzung ist allerdings immer die Zustimmung des jeweiligen dienstlichen Nutzers.
Die BImA Hand in Hand mit der Bundeswehr
Als Eigentümerin der Liegenschaften des Bundes ist die BImA auch für die Liegenschaften zentrale Ansprechpartnerin, die von der Bundeswehr genutzt werden.
Hier leistet die Bundeswehr bei Kasernen, die weiterhin durch sie genutzt werden, Unterstützung wo immer dies im Einzelfall möglich ist. Sie prüft, ob Liegenschaften oder Liegenschaftsteilflächen und Gebäude für Verteidigungszwecke dauerhaft entbehrlich sind, abgetrennt und der BImA für Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden können.
Teile genutzter militärischer Liegenschaften können aus Gründen der militärischen Sicherheit jedoch nur befristet bereitgestellt werden, wenn zumindest deren vorübergehende Verfügbarkeit festgestellt worden ist und diese abgrenzbar sowie durch gesonderte Zuwegung erreichbar bzw. erschließbar sind.
Regionale Ansprechpartnerinnen und -partner
Auskünfte zu verfügbaren Liegenschaften für die Unterbringung von Flüchtlingen erteilen gerne die nachfolgend aufgeführten regionalen Ansprechpartnerinnen und -partner der BImA.