Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zum Neubau eines Hospitals der US-Streitkräfte in Weilerbach

Die US-Streitkräfte, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Städteplanung (BMVBS), dieses vertreten durch die Oberfinanzdirektion Koblenz, Abteilung Bundesbau, planen auf dem US-Militärgelände „Rhine Ordnance Barracks“ (Verbandsgemeinde Weilerbach) östlich der Air Base Ramstein die Errichtung eines überregionalen Großklinikums für die ambulante und stationäre Erstversorgung von US-Militärangehörigen.
Die verkehrliche Erschließung der Anlage ist über einen Kreisverkehrsplatz (Turbokreisel) auf der Landesstraße L369 geplant.

Der Vorhabenträger hat bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) einen Antrag auf Genehmigung einer Waldumwandlung nach § 45 Abs. 2 des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) und bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) einen Antrag auf Entscheidung über die Zustimmung zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des US Hospitals nach § 37 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) einen Antrag auf Planfeststellung nach § 5 des Landesstraßengesetzes (LStrG) für den Ausbau der L 369 durch Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes gestellt sowie Ausnahmeanträge nach § 45 BNatSchG. Alle drei Genehmigungsbehörden haben für das Gesamtvorhaben gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die UVP-Pflicht bejaht. Für alle genannten Verfahren wird deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Diese soll umfassend die Umweltauswirkungen des Projekts ermitteln und beschreiben. Die Antragsunterlagen sowie die Umweltverträglichkeitsstudie werden hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Der Antragssteller hat neben den o.g. Anträgen eine Umweltverträglichkeitsstudie einschließlich folgender Gutachten vorgelegt:

  • Schalltechnisches Gutachten für eine UVP zum Neubau eines Medical Centers in Weilerbach (Anlage A)
  • Verkehrsuntersuchung (Anlage B)
  • Hydrogeologische Untersuchungen zur UVP – zusammenfassender Endbericht sowie Hydrogeologische Stellungnahme zum geänderten Planungsstand (Anlage C)
  • Hydrogeologischer Bericht – Konzeption des Grundwasser-Monitorings (Anlage D)
  • Geotechnische Untersuchungen / Vorerkundungen (Anlage E)
  • Untersuchungsbericht Baugrunduntersuchung – Zugangskontrollpunkt (ACP) (Anlage F)
  • Ergebnisse der Datenauswertung und Geländebegehungen (Archäologie) sowie Sondierungsbericht Ramstein 19 Weilerbach E2012/0144 „Doppelhügel“ (Anlage G)
  • Landespflegerischer Begleitplan (Anlage H) mit Darstellung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • Spezielle Artenschutzprüfung (saP) gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (Anlage I) mit Darstellung der Auswirkungen des Verfahrens auf streng geschützte Arten bzw. Anhang-IV Arten der FFH-Richtlinie (u.a. Wildkatze und Fledermäuse) und europäische Vogelarten sowie Prüfung und Feststellung der Erfordernis einer Aus-nahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG
  • Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Westricher Moorniederung“ mit Darstellung der Auswirkung des Verfahrens auf das FFH-Gebiet (Anlage J)

Die Architekturstudie zum US-Hospital Weilerbach (Foto: Landesregierung Rheinland Pfalz)

Es wird auf folgendes hingewiesen:

1. Die maßgebenden Planunterlagen, nach denen das Vorhaben zur Ausführung gelangen soll, liegen bei der

a. Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, Rummelstraße 15 in 67685 Weilerbach, Zimmer-Nr. 216

b. Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6 in 66877 Ramstein-Miesenbach, Zimmer – Nr. 306

c. Stadtverwaltung Kaiserslautern, Willy-Brandt-Platz 1 in 67657 Kaiserslautern,  13. Obergeschoß , Zimmer – Nr. 1301/1314

während eines Monats vom 29. Oktober 2013 bis 28. November 2013

zu den üblichen Öffnungszeiten der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht aus.

Gemäß § 27 a VwVfG erfolgt die Information der öffentlichen Bekanntmachung sowie der auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgenden Seiten: 

a. Auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd unter www.sgdsued.rlp.de in der Rubrik Öffentlichkeitsbeteiligung / Bekanntmachungen

b. Auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter http://www.bundesimmobilien.de/weitere_fachinformationen
c. Auf der Homepage des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz unter www.lbm.rlp.de in der Rubrik „Aufgaben / Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren

2. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 12. Dezember 2013,

  • bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Zentrale - Sparte Bundesforst - Abteilung Dienstliegenschaften, Ellerstraße 56 in 53119 Bonn (unter Angabe des Aktenzeichens: ZEBF.VV.3021.05.13.1000),
  • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Str. 14 in 67433 Neustadt an der Weinstraße (unter Angabe des Aktenzeichens 43/421-347-UVP),
  • bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6 in 66877 Ramstein-Miesenbach,
  • bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, Rummelstr. 15 in 67685 Weilerbach,
  • oder bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern, Willy-Brandt-Platz 1 in 67657 Kaiserslautern,

schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stel-lungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

5. Über die Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Vorhaben wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die SGD Süd und die BImA entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

6. Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bekanntgegeben. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 17.2.1, Nr. 18.4.1 bzw. 18.7.1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG sowie gemäß Nr. 4 der Anlage 1 zum Landesstraßengesetz, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Nrn. 1, 2, 4 und 9 ff. gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 5 a LStrG in Verbindung mit Anlage 1 zum LStrG in Verbindung mit den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend.

7. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben in einem Termin erörtert.
Es ist vorgesehen, eine gemeinsame Erörterung mit den Verfahren für den Ausbau der
L 369 und die Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes nach § 5 LStrG, durchzuführen.

Die Behörden, der Träger des Vorhabens, die Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

8. Der Erörterungstermin beginnt am Mittwoch, den 8. Januar 2014 um 10.00 Uhr, (Einlass ab 9.30 Uhr) in der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Lauterstraße 8 in 67657 Kaiserslautern im Sitzungssaal 3.

Bei Bedarf wird der Erörterungstermin am Folgetag, am Donnerstag, den 9. Januar 2014, um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr) im gleichen Sitzungssaal fortgesetzt.

Zu diesem Termin ergeht hiermit Einladung.

9. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu übergeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren nach Durchführung des Erörterungstermins beendet ist.

10. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

11. Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann die Öffentlichkeit zulassen, soweit die Anwesenden im Erörterungstermin diesem zustimmen.

Bonn, den 10.10 2013

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Im Auftrag
Georg Reitz

 

Neustadt, den 10.10.2013

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Im Auftrag
Manfred Schanzenbächer

Rodungsbescheid

Rodungsbescheid Teil A bis E

Teil A Rodungsbescheid Neubau US-Hospital Weilerbach

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Teil-A Anlage A1 Übersicht Rodungsflächen

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Hier finden Sie das Rodungsverzeichnis Neubau.

Teil-A Anlage A2 Darstellung der Rodungsgrenzen

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Hier finden Sie die Visualisierung der Rodungsgrenzen.

Teil-A Anlage A3 Ersatzaufforstungsflächen Aufforstungsplanung

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Hier finden Sie die Auflistung der Ersatzaufforstungsflächen

Tei-A Anlage A4 Rodungsbescheid Anlagen

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Teil A Anlage A5 Rodungsbescheid Anlagen

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Teil B Zusammenfassende Darstellung

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Teil C Bewertung Umweltvertraeglichkeitsprüfung

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Teil D Anordnung Sofortvollzug

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Teil E Waldumwandlungsbescheid US-Weilerbach Unterschrift

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Anlagen 1 zum Rodungsbescheid

LBP-TEXT US-Klinikum 2013

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Hier finden Sie die textlichen Ausführung zum landwirtschaftlichen Begleitplan zum US Klinikum aus dem Jahr 2013

LBP-Karte1 Bestand Biotoptypen

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Hier finden Sie die Karte zum Bestand der Biotypen.

LBP Karte-2 Bewertung Fauna

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Hier finden Sie die Karte zur Bewertung der Fauna.

LBP-Karte 3 Wirkungen

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Hier finden Sie die Karte zum landwitschaftlichen Begleitplan Wirkung.

LBP-Karte 4a vorgezogene Massnahmen

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Hier finden Sie die Karte der vorgezogenen Maßnahmen.

LBP-Karte 4b dauerhafte Massnahmen

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Hier finden Sie die Karte der dauerhaften Maßnahmen.

LBP-Karte 5 Massnahmen ROB Ost

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Hier finden Sie die Karte zu den landwirtschaftlichen Kompensationsmaßnahmen ROB Ost

LBP-Karte 6 Externe Kompensationsflaechen

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Hier finden Sie die Karte mit der Übersicht der externen landwirtschaftlichen Kompensationsmaßnahmen.

Anlage 2 zum Rodungsbescheid

SAP-TEXT-US Klinikum 2013

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SAP-Anlage 1 Relevanzpruefung10102013

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SAP-Anlage 2 Wildtierkorridor

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SAP-Plan 1 Bestand Säuge

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SAP-Plan 2 Bestand Brut

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SAP-Plan 3 Bestand Amphibien

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SAP-Plan 4 Bestand Insekten

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SAP-Plan 5 Tabuzonen

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Anlage 3 zum Rodungsbescheid

FFH Vertraeglichkeitsuntersuchung-TEXT-US Klinikum 2013

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Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet "Westlicher Moorniederung"

Plan FFH-VU

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Plan zur Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet "Westlicher Moorniederung"