Besondere Projekte

Öffentliche Bekanntmachung: U.S.-Truppenübungsplatz Grafenwöhr; Projekt ORTC Phase 1.1 – 1.7; Zulassung der Waldumwandlung; Auslage des Bescheids

Öffentliche Bekanntmachung: U.S.-Truppenübungsplatz Grafenwöhr; Projekt ORTC Phase 1.1 – 1.7; Erörterungstermin im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung  


Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) auf dem U.S.-Truppenübungsplatz Grafenwöhr.

Öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung gemäß § 7 i.V.m. Ziffer 17.2.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung gemäß § 7 i.V.m. Ziffer 17.2.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Wir zeigen euch im „Forsthaus 3.0“ die einzigartige Arbeitswelt des Bundesforstes: Von der Küste bis in die Alpen haben wir Standorte und bieten ein vielfältiges Aufgabenspektrum – es reicht von der Betreuung eines militärischen Übungsplatzes bis hin zur Arbeit auf einer Fläche des Nationalen Naturerbes.

Öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung gemäß § 7 i.V.m. Ziffer 17.2.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung gemäß § 7 i.V.m. Ziffer 17.2.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr soll Wald gerodet werden, um den Bau eines Wartungsgebäudes für Fahrzeuge und ein Lager für Ausrüstungs-/Schulungseinrichtung der U.S.-Streitkräfte zu realisieren. Der bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zuständige Geschäftsbereich Bundesforst hat dem Antrag auf Waldumwandlung nun entsprochen. Zum Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft muss der Vorhabenträger Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen durchführen.

Erörterungstermin im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung auf dem U.S.-Truppenübungsplatz Grafenwöhr.

In diesem besonderen Fall wurde zwischen der Bundeswehr, dem Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt und dem Bundesforst die Veröffentlichung der Ergebnisse des „Naturschutzfachlichen Grundlagenteils für den Truppenübungsplatz Altmark" auf den jeweiligen Webseiten verabredet. 85 Prozent der Flächen des von der Bundeswehr genutzten Truppenübungsplatzes Altmark sind Fauna-Flora-Habitat- oder Vogelschutzgebiete der EU.

Die Pressemitteilung informiert kurz über die wichtigsten Punkte und zeigt einige Impressionen von der Colbitz-Letzlinger Heide.

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