Umweltverträglichkeitsprüfung im Waldumwandlungsverfahren

Bekanntmachung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) zur Durchführung einer Waldrodung zum Zweck der Errichtung eines Wartungsgebäudes für militärische Fahrzeuge und eines Lagers für Ausrüstung/Schulungseinrichtungen der U.S.-Streitkräfte auf dem U.S.-Truppenübungsplatz Grafenwöhr.

Die U.S.-Streitkräfte, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), dieses vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, planen im Osten des U.S.-Truppenübungsplatzes Grafenwöhr (Stadt Grafenwöhr) die Errichtung eines Wartungsgebäudes für militärische Fahrzeuge (Vehicle Maintenance Shop - VMS)  und eines Lagers für Ausrüstung/Schulungseinrichtung (Training Support Center - TSC).

Abb.: Lage beider Vorhaben (VMS nördlich gelegen, TSC südlich) in militärisch genutzten Gelände südlich des zivilen Ortskerns von Grafenwöhr © GeoBasis-DE/BKG 2017

Die Vorhabenträgerin hat durch Schreiben vom 19.06.2017 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Zentrale Sparte Bundesforst - einen Antrag auf Durchführung eines Anhörungsverfahrens für eine Waldumwandlung nach § 45 Abs. 2 des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) gestellt. Durch Schreiben vom 13.07.2017 an die Landesbaudirektion Bayern hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, festgestellt, dass für die beantragten Vorhaben gemäß § 5 Abs. 1 UVPG (vormals § 3 a UVPG) in Verbindung mit Nr. 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht, da zur Verwirklichung des Vorhabens eine Waldumwandlung in einer Größe von mehr als 10 ha erforderlich ist. Die UVP soll umfassend die Umweltauswirkungen des Projekts ermitteln und beschreiben. Die Antragsunterlagen sowie der Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) werden hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Die Antragsstellerin hat zu dem o.g. Antrag mit Schreiben vom 23.10.2017 die folgenden entscheidungserheblichen Unterlagen vorgelegt:

  1. UVP-Bericht mit Anhang (Betriebskonzept, Alternativen-Vergleich)

  2. Landschaftspflegerischer Begleitplan zu Vehicle Maintenance Shop (VMS)

  3. Landschaftspflegerischer Begleitplan zu Training Support Center (TSC)

  4. FFH-Verträglichkeitsprüfung zu Vehicle Maintenance Shop (VMS)

  5. FFH-Verträglichkeitsprüfung zu Training Support Center (TSC)

  6. Artenschutzbeitrag zu Vehicle Maintenance Shop (VMS)

  7. Artenschutzbeitrag zu Training Support Center (TSC)

  8. Weitere Rechtsbereiche:

  • 8.1 Immissionsschutzrecht  Lärmschutzgutachten und immissionsschutzrechtlicher Bescheid
  • 8.2 Wasserrecht
  • 8.3 Bodenschutzrecht
  • 8.4 Luftverkehrsrecht

Hier stehen die Unterlagen zum Download bereit:

Nähere Auskünfte zu dem Vorhaben und der möglichen Entscheidung im Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz erteilen die:

  • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Zentrale Sparte Bundesforst - Abteilung Dienstliegenschaften, Fachgebiet Betreuung Gaststreitkräfte, Rudolphstraße 28-30, 90489 Nürnberg und
  • Landesbaudirektion Bayern, Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

1. Die maßgebenden Planunterlagen, nach denen das Vorhaben zur Ausführung gelangen soll, liegen bei der Stadtverwaltung Grafenwöhr, Marktplatz 1 in 92655 Grafenwöhr, Raum-Nr. 9 in der Zeit vom 6. November 2017 bis 6. Dezember 2017 zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht aus.

Gemäß § 20 UVPG erfolgt die Information der öffentlichen Bekanntmachung sowie der auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgenden Seiten:

  • Im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt (UBA) auf der Homepage unter https://www.uvp-portal-bund.de/ der Rubrik “Alle Vorhaben“
  • Auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter [Bundesforst_weitere Fachinformationen_besondere Bauprojekte]

 2. Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 8. Januar 2018, 

  • bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Zentrale Sparte Bundesforst - Abteilung Dienstliegenschaften, Rudolphstraße 28-30 in 90489 Nürnberg (unter Angabe des Aktenzeichens: ZEBF-VV3021-05/17)
  • oder bei der Stadtverwaltung Grafenwöhr, Marktplatz 1 in 92655 Grafenwöhr

schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen und Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Einwendungen im Verfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung).

Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung im vorliegenden Verfahren einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung).

3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

4. Über die Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Vorhaben wird nach Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Zentrale Sparte Bundesforst - entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG bekanntgegeben. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 17.2.1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für das eine Umwelt­verträglich­keitsprüfung durchzuführen ist.

5. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben in einem Termin erörtert.

6. Die Behörden, die Trägerin des Vorhabens, die anerkannten Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

7. Der Erörterungstermin ist vorgesehen am Donnerstag, den 18. Januar 2018 um 10.00 Uhr, (Einlass ab 9.30 Uhr) im Sportpark der Stadt Grafenwöhr, Am Waldbad 4 in 92655 Grafenwöhr. Zu diesem Termin ergeht hiermit Einladung.

8. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu übergeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Ein­wendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren nach Durch­führung des Erörterungstermins beendet ist.

9. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

10. Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann die Öffentlichkeit zulassen, soweit die Anwesenden im Erörterungstermin diesem zustimmen.

Nürnberg, den 30.10.2017

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Im Auftrag,

Axel Schulze-Bierbach