Umweltverträglichkeitsprüfung rückt näher
Neubau der US-Klinik Weilerbach
Bonn, 27. Mai 2013.
Die US-Streitkräfte in Deutschland benötigen einen Klinikneubau auf dem Gelände der „Rhine Ordnance Barracks“ als leistungsfähige und patientenorientierte Langzeitlösung für das in die Jahre gekommene US-Hospital in Landstuhl und die „Ramstein Air Base Clinic“. Für den Neubau im Wert von 990 Millionen Dollar ist die Rodung von 47 Hektar Wald erforderlich. Mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird sichergestellt, dass die Umweltvorsorge im Rahmen des Bauprojektes gewährleistet werden kann.
Entsprechend den zwischenstaatlichen Vereinbarungen wird der Neubau durch den Bund, vertreten durch das Bundesbauministerium, für die US-Streitkräfte geplant und errichtet. Für das Vorhaben vor Ort ist die Bundesbauabteilung in der Oberfinanzdirektion Koblenz verantwortlich. Sie stellte in Abstimmung mit dem Bundesbauministerium im März bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die für das Verfahren nach Bundeswaldgesetz zuständig ist, den Antrag für das sogenannte Waldumwandlungsverfahren (Waldrodung). Inzwischen beantragte sie auch die Einleitung des planungsrechtlichen Zustimmungsverfahrens nach Baugesetzbuch bei der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) in Neustadt an der Weinstraße und die straßenrechtliche Erlaubnis für den Anschluss des Grundstückes an die Landstraße 369 beim zuständigen „Landesbetrieb Mobilität“.
Die BImA stellte in einem ersten Verfahrensschritt inzwischen formal die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) fest. Auch im planungsrechtlichen Verfahren nach Baugesetzbuch ist das Neubauvorhaben nach der Feststellung der SGD Süd UVP-pflichtig. Deshalb verständigten sich die für beide Verfahren zuständigen Behörden darauf, diese zeitlich parallel und gebündelt durchzuführen und legten bereits den Ablauf und die wesentlichen Ecktermine fest.
Hinweise der Naturschutzverbände werden aufgenommen
Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht nur die Auswirkungen der Waldrodung betrachten, sondern darüber hinaus die gesamten Umweltauswirkungen des Klinikneubauprojekts. „Das gemeinsame Vorgehen ist transparent und ökonomisch“, erläutert Axel Kunze, Vorstandsmitglied der BImA. „Meine Behörde wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben den Antrag auf Waldumwandlung prüfen und auf Grundlage der UVP entscheiden.“ Dabei sollen schon in einem möglichst frühen Stadium auch die Hinweise der Naturschutzverbände aufgenommen und gewürdigt werden, betont Axel Kunze. Einige der nach Naturschutzgesetz anerkannten Verbände haben bereits Kontakt mit der BImA aufgenommen.
„Ich bedanke mich ausdrücklich beim Land Rheinland-Pfalz für das nun erreichte Einvernehmen bei den Zuständigkeiten und Abläufen der anstehenden Verfahren, insbesondere auch dem UVP-Verfahren“, sagt Rainer Bomba, Staatssekretär im zuständigen Bundesbauministerium. „Dies ist für ein rechtssicheres, bürgerfreundliches und zügiges Verfahren eine wesentliche Voraussetzung“. Alle notwendigen Verfahrensanträge seien gestellt und alle Zuständigkeiten unter den beteiligten Behörden geklärt, so dass die notwendigen Verfahren nun zügig durchgeführt werden können. Rainer Bomba: „Unser Ziel ist es, in der kommenden Vegetationspause von November 2013 bis Februar 2014 die ersten Rodungsarbeiten durchführen zu können.“
Der Landeskoordinator für die Zuständigkeiten des Landes bei dem Projekt, Finanzstaatssekretär Salvatore Barbaro, sagte: „Dieses auch für Rheinland-Pfalz eminent wichtige Projekt können wir nur dann zügig umsetzen, wenn sich die Menschen in der Region nicht nur mit ihren Erwartungen und Hoffnungen angenommen fühlen, sondern auch mit ihren Befürchtungen und Ängsten. Hierfür ist das Land ein verlässlicher Partner an der Seite des Bundes.“
Generalmajor Boozer, der stellvertretende kommandierende General der US-Army Europa, fasste die US-Sicht folgendermaßen zusammen: „Die Vereinigten Staaten begrüßen den Beginn der Umweltverträglichkeitsprüfung. Wir freuen uns über das positive Miteinander auf allen Ebenen und das große Engagement, das die Bundesregierung in Unterstützung dieses für die US-Streitkräfte und deren Familien so wichtigen Projekts gezeigt hat. Wir wünschen uns, dass mit dieser starken Partnerschaft das für alle Seiten so wichtige Projekt möglichst schnell und erfolgreich realisiert wird. Dies gilt insbesondere für einen positiven Verlauf des UVP-Verfahrens, um möglichst bald mit den ersten Bauarbeiten beginnen zu können.“
Informationstermin: Auf Einladung von General James C. Boozer (vorne, 7. von links) trafen sich die Projektbeteiligten im Europa-Hauptquartier der US-Army in Wiesbaden. Unter den Gästen waren Staatssekretär Dr. Salvatore Barbaro (5. von links), Staatsekretär Rainer Bomba (8. von links), BIma-Vorstand Axel Kunze (7. von rechts) und Georg Reitz (BImA, Bundesforst, 5. von rechts). Foto: US-Armee
Eingriffe in schützenswerte Naturräume werden minimiert
Grundlage für die neue Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine umfangreiche Studie, in der alle Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umwelt beschrieben und bewertet sind. Mit ihr wurde nachgewiesen, dass der Neubau der US-Klinik so erfolgen wird, dass die Eingriffe in schützenswerte Naturräume minimiert und ausgeglichen werden.
Als Teil des Projekts wurden US-Mittel in Höhe von zwölf Millionen Euro für die Verminderung von Umweltauswirkungen und für Ausgleichsmaßnahmen bereitgestellt. Diese Maßnahmen beinhalten Artenumsiedlungen, Artenschutz, umfangreiche Aufforstungen und Forstverbesserungen.
Als nächster Schritt im UVP-Verfahren wird nun ein umfassender Erörterungstermin mit den Trägern öffentlicher Belange und den einschlägigen Verbänden stattfinden, der so genannte Scoping-Termin. Er dient dazu, Inhalt, Umfang, Methoden und Ablauf der Umweltverträglichkeitsprüfung nochmals in diesem Kreis zu erörtern und einvernehmlich festzulegen. Der Scoping-Termin ist am 3. Juni 2013.
Im weiteren UVP-Verfahren sind auch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen und ein Erörterungstermin für betroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. In diesem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen einbringen.
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