Weitere BImA-Flächen im Nationalen Naturerbe

Bundesweit wurden noch einmal 31.000 Hektar für den Naturschutz gesichert

Berlin/Bonn, 18. Juni 2015. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 17. Juni 2015 der im Koalitionsvertrag formulierten Erweiterung des Nationalen Naturerbes im Grundsatz zugestimmt – der sogenannten 3. Tranche. Hierfür werden gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) von der Privatisierung ausgenommen und an interessierte Länder, Umweltverbände oder -stiftungen übertragen. Die Zuteilung der Flächen zu den Trägerorganisationen wird der Haushaltsausschuss noch beschließen.

Bereits in den Jahren 2005 und 2009 beschlossen die damaligen Regierungskoalitionen, insgesamt 125.000 Hektar im Bundeseigentum befindlicher national bedeutsamer Naturschutzflächen als Nationales Naturerbe (NNE) zu sichern. Es handelte sich dabei um Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Letztere hat in den sogenannten Tranchen 1 und 2 des NNE bereits über 90.000 Hektar Fläche bereitgestellt.

Der Bund verfügt auch über zahlreiche Waldflächen, die wie hier abgebildet, noch sehr unberührt anmuten (Foto: Sonja Hornung).

Der aktuelle Beschluss zum NNE umfasst eine Flächenkulisse von 31.055 Hektar mit Liegenschaften in nahezu allen Bundesländern. Interessierten Ländern, Umweltverbänden oder -stiftungen werden die Flächen jetzt zur Übernahme angeboten.

„Über alle drei Tranchen des NNE stellt die BImA insgesamt über 120.000 Hektar naturschutzfachlich wertvolle Flächen zur Verfügung, damit die Belange der Natur auf diesen Flächen auf Dauer Vorrang haben“, so Axel Kunze, Vorstandsmitglied der BImA.

Neue Flächenempfänger

Die Flächen des NNE werden schrittweise an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), an die Länder oder an von diesen benannte Naturschutzorganisationen übertragen. Der Großteil der Flächen des NNE wird auch nach der Übertragung an Dritte weiter vom BImA-Geschäftsbereich Bundesforst betreut. Die neuen Flächenempfänger profitieren damit seit Beginn des NNE vor nunmehr fast zehn Jahren von der Erfahrung, der Ortskenntnis und dem Fachwissen vom Bundesforst.

Finden Flächen keine neuen Eigentümer, verbleiben sie bei der BImA und werden als sogenannte Bundeslösung durch den Bundesforst entsprechend der jeweiligen naturschutzfachlichen Zielsetzung betreut: Die Bundesförsterinnen und -förster erhalten und pflegen offene Lebensräume mit seltenen Arten und entwickeln naturnahe Wälder, die anschließend sich selbst überlassen werden. Weiterhin werden Feuchtgebiete sowie Gewässer unterhalten und gegebenenfalls ökologisch aufgewertet.

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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die zentrale Dienstleisterin für Immobilien des Bundes. Sie gehört zum Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums und handelt nach den modernen Standards der Immobilienwirtschaft. Aufgabenschwerpunkte sind das einheitliche Immobilienmanagement des Bundes, Immobilienverwaltung & -verkauf und der Bundesforst. Sitz der Zentrale ist Bonn.

Rund 25.000 Liegenschaften, 490.000 Hektar Grundstücksfläche, davon 360.000 Hektar Wald, sowie 38.000 Wohnungen repräsentieren eines der größten Portfolien Deutschlands. Das Spektrum reicht von Wohn-, Industrie- und Gewerbeimmobilien über ehemals militärische Flächen bis hin zu forst- und landwirtschaftlichen Flächen. Die Bundesanstalt führt Konversionsimmobilien der Bundeswehr und der ausländischen Streitkräfte zivilen Folgenutzungen zu. Gemeinsam mit Kommunen werden Verwertungsmodelle, Potenzial- und Marktanalysen, städtebauliche Verträge sowie Erschließungs- und Nutzungskonzepte entwickelt. Die Bundesanstalt ist die kompetente Ansprechpartnerin für die Nutzung und Verwertung von Bundesimmobilien.