Weltweit einzigartiges Kampfmittelräumprojekt

8. Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über Streumunition

Bonn/Genf, 15. November 2018. Das Abkommen über Streumunition ist am 1. August 2010 in Kraft getreten. Damit verpflichtete sich die Bundesrepublik gemeinsam mit weiteren 102 Staaten dazu, sämtliche Streumunition auf seinem Staatsgebiet zu beseitigen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) informierte die internationale Gemeinschaft bei der diesjährigen 8. Vertragsstaatenkonferenz in Genf über die Anstrengungen Deutschlands, den aktuellen Sachstand und die Fortschritte bei der Streumunitionsräumung auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Wittstock.

Berichteten über den aktuellen Stand in Sachen Streumunitionsräumung (von links): Dr. Kay Winkelmann und Mathias Muckel (beratende Ingenieure), Karsten Pfaue, Moritz Schmid-Drechsler (Referent für konventionelle Rüstungskontrolle beim Auswärtigen Amt) und Sachi Claringbould (stellvertretende Botschafterin der Niederlande) (Foto: Auswärtiges Amt).

Vor der Wiedervereinigung nutzten die sowjetischen Streitkräfte die Wittstocker Heide im Nordwesten Brandenburgs als Luft-Boden-Übungsplatz. Das sogenannte „Bombodrom“ ist die einzige Liegenschaft in Deutschland, auf der die international geächtete Streumunition als Kampfmittel zum Einsatz gekommen ist. Das 2010 in Kraft getretene Abkommen über die Beseitigung von Streumunition räumt der Bundesrepublik eine Frist von zehn Jahren ein, um diese Kampfmittel zu beseitigen.

Die Kontamination des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wittstock mit Streumunition wurde erst kurz vor seiner Rücknahme von der Bundeswehr durch die BImA im Oktober 2011 bekannt und an die Vereinten Nationen (UN) in Genf gemeldet. Seitdem arbeitet die Bundesanstalt mit Hochdruck und in enger Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt an der Beseitigung dieser brisanten Hinterlassenschaften.

Projektleitung liegt beim Bundesforst

„Um diese und weitere Kampfmittel auf der Liegenschaft Wittstock zu räumen, wurde im Jahr 2012 eine Projektgruppe eingerichtet“, berichtete bei der Vertragsstaatenkonferenz Karsten Pfaue, Fachgebietsleiter Liegenschaftsverwaltung und Problemflächenmanagement beim Bundesforst. Der Bundesforst ist ein Geschäftsbereich der BImA. Während der Bundesforstbetrieb Westbrandenburg die örtliche Eigentümerfunktion wahrnimmt, obliegt der Abteilung Geschäftsliegenschaften des Bundesforstes die Projektleitung für das weltweit mit keiner anderen Herausforderung vergleichbare Kampfmittelräumprojekt. Darüber hinaus beteiligen sich das zentrale Kontaminationsmanagement des Geschäftsbereichs Portfoliomanagement der BImA, die Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung beim Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften sowie externe beratende Ingenieure an dem Großprojekt.

Der Tagungsort der Vertragsstaatenkonferenz: Das United Nations Office in Genf (Foto: BImA).

Aufwendige Konzeptionierungs- und Vorbereitungsphase

Da auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz nicht nur Streumunition, sondern nahezu sämtliche Kampfmittel der ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten verwendet wurden, startete die Projektarbeit zunächst mit einer sehr aufwendigen Konzeptionierungs- und Vorbereitungsphase. Im März 2017 begann dann die eigentliche Räumung der Streumunition. Aktuell sind auf der elf Quadratkilometer großen Verdachtsfläche drei Kampfmittelräumfirmen mit zusammen rund 125 Räumarbeiterinnen und -arbeitern beschäftigt.

„Trotz dieses enormen Einsatzes und des engen Zusammenspiels zwischen dem Forstpersonal der BImA und den Kampfmittelräumern – insbesondere bei der Flächenvorbereitung durch Beseitigung von Gehölzaufwuchs und Bodenvegetation mit geschützter Holzerntetechnik beziehungsweise gezieltem Feuermanagement – bereitet sich Deutschland auf einen möglichen Verlängerungsantrag bei der zuständigen Kommission der Vertragsstaatengemeinschaft zum Streumunitionsabkommen vor“, erklärte Karsten Pfaue.