Zukünftige Rolle der BImA lieferte mächtig Gesprächsstoff

Publikumswirksam: Kontrovers geführte Journalistenrunde

Bonn/München, 10. Oktober 2017. Mit einem derart großen Publikumsandrang hatten zuvor die Wenigsten gerechnet: Die Journalistenrunde auf dem Messestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) am 5. Oktober bei der Immobilienfachmesse Expo Real in München entpuppte sich als Besuchermagnet. Zahlreiche Messeteilnehmerinnen und -teilnehmer blieben auf ihrem Weg durch die Halle C1 interessiert stehen und verfolgten die BImA-Veranstaltung „Nach der Wahl: Bundesimmobilien was nun?“. Dort diskutierten BImA-Vorstandssprecher Dr. Jürgen Gehb, Andreas Remien (Süddeutsche Zeitung), Michael Psotta (Frankfurter Allgemeine Zeitung) sowie Dirk Labusch (Die Immobilienwirtschaft).  

Bei der BImA-Veranstaltung „Nach der Wahl: Bundesimmobilien was nun?“diskutierten (von links): Andreas Remien, Michael Psotta, Dr. Jürgen Gehb, Dirk Labusch sowie Moderatorin Silvia Incardona.

In der Runde ging es im Kern um die Frage: „Soll der Gesetzgeber den Auftrag der BImA ändern oder soll die Bundesanstalt weiterarbeiten wie bisher?“ Die drei namhaften Fachredakteure legten dabei ihre durchaus kontroversen Standpunkte auf den Tisch.

Zunächst jedoch lieferte Dr. Jürgen Gehb zu Beginn des intensiv geführten Gedankenaustausches die Grundlage der Diskussion und klärte über den gesetzlichen Rahmen der BImA auf: „Der Auftrag, den die BImA mit ihrer Gründung erhalten hat, war eindeutig.“ Die Bundesanstalt müsse entbehrliche Liegenschaften wirtschaftlich verwerten. Andere Zwecke sehe das Gesetz nicht vor. Eine wirtschaftliche Verwertung sei eine Veräußerung zum vollen Wert, also zum Marktpreis. Dieser könne in der Regel durch Bieterverfahren oder Versteigerung, aber auch durch anerkannte Standard-Bewertungsmethoden wie Sachverständigengutachten ermittelt werden.

„BImA-Gesetz ist ausreichend“

Michael Psotta, bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) verantwortlicher Redakteur für den Immobilienmarkt, sieht keine Notwendigkeit zur Änderung des BImA-Auftrages. Das bestehende Gesetz reiche aus. „Denn die Bundesanstalt verwaltet Steuergelder, und daher sollte der Verkauf entbehrlicher Liegenschaften auch weiter zum Höchstpreis erfolgen“, sagte der FAZ-Redakteur. Diese Aussage bekräftigte Dr. Jürgen Gehb, der erklärte, dass politisch erwünschte Ziele – wie beispielsweise die Förderung des sozialen Wohnungsbaus – auf anderem Wege erfolgen sollten, statt die Einnahmen der BImA zu verringern und die Abführung zu schmälern. „Bisher fließen jährlich etwa 2,3 Milliarden Euro von der BImA in den Bundeshaushalt“, fügte er an. FAZ-Redakteur Michael Psotta sah hier noch Spielraum nach oben. Seines Erachtens müsse die BImA erheblich schneller und mehr verkaufen, wenn sie ihrem Auftrag einer wirtschaftlichen Verwertung gerecht werden wolle.  

Die Journalistenrunde entpuppte sich als Besuchermagnet

Änderung gefordert

Andreas Remien, Leiter der Immobilienredaktion der Süddeutschen Zeitung (SZ), vertrat genau die entgegengesetzte Position zu der seines FAZ-Kollegen: „Das BImA-Gesetz muss geändert werden.“ Seiner Meinung nach soll die BImA die Kommunen stärker unterstützen. Dabei solle der Verkauf an private Investoren zwar nicht ausgeschlossen werden, aber einen Verkauf zum Höchstpreis solle es auch nicht mehr geben. Zudem seien weitere Instrumente nötig, um beispielsweise sozialen Wohnungsbau fördern zu können. Dem widersprach BImA-Vorstandssprecher Dr. Jürgen Gehb vehement: „Es ist nicht die Aufgabe der BImA, mit ihrem Instrumentarium Strukturpolitik zu betreiben.“ Außerdem hätten Gemeinden, auf deren Gebiet es keine BImA-Liegenschaft gibt, einen Nachteil. Das fördere Ungerechtigkeit.

Was den von Andreas Remien angesprochenen „Verkauf zum Höchstpreis“ betrifft, so konterte Dr. Jürgen Gehb auch hier: „Der Preis ist das einzig verlässliche und transparente Instrument. Denn woran sonst soll sich die BImA beim Verkauf orientieren?“ Zielführend sei es, Kommunen in die Lage zu versetzen, sich Immobilien und Grundstücke leisten zu können, anstatt BImA-Liegenschaften verbilligt abzugeben.  

„Nach geltendem Recht“

Ein gutes Zeugnis stellte Dirk Labusch, Chefredakteur der Fachzeitschrift „Immobilienwirtschaft“ (IW), der BImA aus: „Sie handelt nach geltendem Recht und macht ihre Arbeit ordentlich.“ Sollte der BImA-Auftrag – und damit auch das Gesetz – geändert werden, so müsse sich die BImA neu erfinden, gab der IW-Chefredakteur zu bedenken.

Dabei – so stellte Dr. Jürgen Gehb klar – liege der eigentliche Schwerpunkt der BImA im sogenannten Einheitlichen Liegenschaftsmanagement für die Dienststellen des Bundes. Hier generiert sie den Großteil ihrer Einnahmen. Wie sich die Rolle der Bundesimmobilien und mit ihr auch die Rolle der BImA entwickeln wird, vermochte die Diskussionsrunde nicht vorherzusagen. Hier sei die Politik gefragt, waren sich die Teilnehmenden einig.        

Fotos: BImA.