Änderungen ab dem 1. Oktober 2026
Papierrechnungen: Was gilt ab 1. Oktober 2026?
Die BImA stellt die Rechnungsverarbeitung vollständig auf digitale Eingangskanäle um.
Ab dem 1. Oktober 2026 werden Papierrechnungen für steuerbare Leistungen nicht mehr bearbeitet, sondern schrittweise an die Absender zurückgesendet. Den Anfang macht der zentrale Rechnungseingang in Bonn; eine Ausweitung auf weitere Standorte ist vorgesehen. Eine Rücksendung erfolgt erst, nachdem die betroffenen Lieferanten über die Regelungen informiert wurden.
Steuerbare Leistungen sind Waren oder Dienstleistungen, die grundsätzlich dem Umsatzsteuerrecht unterliegen.
Ausnahmen: Nicht steuerbare Leistungen (z. B. Gebührenbescheide) sind davon unberührt.
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung daher über einen der beiden digitalen Wege ein. Das verkürzt die Bearbeitungszeit, spart Portokosten und dient dem Umweltschutz.