Rechnung einreichen
Ihre Eingangskanäle im Überblick:
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung über den für Sie zutreffenden Weg ein:
- Weg 1 – Elektronische Rechnung (Regelfall): Die Rechnung ist über die Plattform OZG-RE oder alternativ über PEPPOL einzureichen. Für die meisten Lieferanten ist dieser Weg verpflichtend.
- Weg 2 – PDF-Rechnung per E-Mail: Dieser Weg ist nur zulässig, wenn für Sie keine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung besteht. Der Versand erfolgt an
FI-Rechnungseingang@bundesimmobilien.de. - Papierrechnung per Post: für steuerbare Leistungen nicht mehr vorgesehen. Ab dem 1. Oktober 2026 werden solche Papierrechnungen schrittweise an die Absender zurückgesendet – Einzelheiten dazu finden Sie im Abschnitt „Änderungen ab dem 1. Oktober 2026“.
Pflichtangaben auf Ihrer Rechnung
Jede Rechnung an die BImA muss neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. § 14 UStG) mindestens eine der folgenden Angaben enthalten:
- Bestellnummer oder Geschäftszeichen
- Marktlokations-ID
- Nummer der Wirtschaftseinheit
- E-Mail-Adresse der auftraggebenden Stelle
Fehlen diese Angaben, kann die Rechnung nicht automatisiert zugeordnet werden. Die Bearbeitung verzögert sich.