Rechnung einreichen

Ihre Eingangskanäle im Überblick:

Bitte reichen Sie Ihre Rechnung über den für Sie zutreffenden Weg ein:

  • Weg 1 – Elektronische Rechnung (Regelfall): Die Rechnung ist über die Plattform OZG-RE oder alternativ über PEPPOL einzureichen. Für die meisten Lieferanten ist dieser Weg verpflichtend.
  • Weg 2 – PDF-Rechnung per E-Mail: Dieser Weg ist nur zulässig, wenn für Sie keine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung besteht. Der Versand erfolgt an 
    FI-Rechnungseingang@bundesimmobilien.de.
  • Papierrechnung per Post: für steuerbare Leistungen nicht mehr vorgesehen. Ab dem 1. Oktober 2026 werden solche Papierrechnungen schrittweise an die Absender zurückgesendet – Einzelheiten dazu finden Sie im Abschnitt „Änderungen ab dem 1. Oktober 2026“.

Pflichtangaben auf Ihrer Rechnung

Jede Rechnung an die BImA muss neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. § 14 UStG) mindestens eine der folgenden Angaben enthalten:

  • Bestellnummer oder Geschäftszeichen
  • Marktlokations-ID
  • Nummer der Wirtschaftseinheit
  • E-Mail-Adresse der auftraggebenden Stelle

Fehlen diese Angaben, kann die Rechnung nicht automatisiert zugeordnet werden. Die Bearbeitung verzögert sich.