Kontakt und FAQ

Kontaktmöglichkeiten

Fragen zur Abrechnung eines bestehenden Auftrags: an die im Auftragsdokument benannte Fachabteilung bzw. die auftraggebende Stelle.

Fragen zur Umstellung auf die E-Rechnung: Umstellung-auf-erechnung@bundesimmobilien.de

Schriftverkehr bei ausbleibender Zahlung: FI-Mahnungen@bundesimmobilien.de

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich meine Rechnung elektronisch einreichen?

In der Regel ja. Seit dem 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung an die BImA gemäß E-RechV verpflichtend. Nur wenn für Sie keine E-Rechnungspflicht besteht, ist die PDF-Rechnung per E-Mail zulässig.

Kann ich meine Rechnung weiterhin per Post schicken?

Für steuerbare Leistungen nicht mehr. Solche Papierrechnungen werden ab dem 1. Oktober 2026 schrittweise zurückgesendet – zunächst über den zentralen Rechnungseingang in Bonn.

Was passiert, wenn ich trotzdem eine Papierrechnung sende?

Sie erhalten die Rechnung mit dem Hinweis auf die zulässigen digitalen Eingangskanäle zurück. Bitte reichen Sie sie anschließend über OZG-RE bzw. PEPPOL oder – sofern zulässig – per E-Mail erneut ein.

Welche Leitweg-ID gilt?

991-80032-33 (über OZG-RE) bzw. 0204:991-80032-33 (über PEPPOL). In Ausnahmefällen teilt die BImA in der Leistungsanforderung eine abweichende Leitweg-ID mit.