Ökopunktehandel

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer naturschutzrechtlichen Kompensationsverpflichtungen.

Zur Begleichung Ihrer naturschutzrechtlichen Kompensationsverpflichtungen besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit, so genannte „Ökopunkte“ bei uns zu erwerben. Entsprechend den landesrechtlichen Regelungen werden hierbei vom Bundesforst durchgeführte Maßnahmen, die den ökologischen Wert von Landschaftselementen erhöhen, in Geldbeträgen bewertet und auf „Ökokonten“ gebucht. Es handelt sich dabei gewissermaßen um naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen „auf Vorrat“, also im Vorgriff auf Eingriffe in Natur und Landschaft durch konkrete Baumaßnahmen. Diese Ökopunkte sind handelbar, das heißt Sie können Ihrem Bedarf entsprechend Ökopunkte bei uns erwerben.

Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen gerne der Geschäftsbereich Bundesforst in der Zentrale (Zentraler Kontakt) zur Verfügung. Daneben geben Ihnen die  regionalen Bundesforstbetriebe in den einzelnen Bundesländern Auskunft über unser Dienstleistungsangebot in Sachen naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen, über den Erwerb von Ökopunkten oder den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Sofern ein Ausgleich für Maßnahmen an Bundeswasserstraßen erfolgen soll oder die Verpflichtung hierzu aus militärischen Projekten resultiert, ist die Abteilung Dienstliegenschaften Ihr Ansprechpartner.