Kompensationsmaßnahmen

Bundesweites Dienstleistungsangebot zur Planung, Durchführung und Sicherung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen

Sie haben durch Baumaßnahmen einen unvermeidbaren Eingriff in Natur und Landschaft vornehmen müssen und sind zu dessen Kompensation im Sinne der §§ 14 und 15 des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet?

Der Bundesforst bietet Ihnen individuelle Lösungen, um Ihren Kompensationsverpflichtungen nachzukommen:

  • Wir übernehmen für Sie die Planung und Durchführung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen nach Vorgabe der zum Planfeststellungsbeschluss der Baumaßnahme ergangenen Landschaftspflegerischen Begleitpläne
    • auf geeigneten Grundstücken, die in unserem Eigentum stehen und die oft bereits im Vorfeld von den zuständigen Behörden für die Durchführung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen anerkannt bzw. zertifiziert wurden
    • auf geeigneten Grundstücken, die Sie uns zur Verfügung stellen.
  • Darüber hinaus können Sie bei uns auch Grundstücke erwerben und nach Maßgabe der zuständigen Behörden für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen nutzen, z.B. wenn Sie mit der Durchführung der Maßnahmen jemand anderen beauftragen wollen.

Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen gerne der Geschäftsbereich Bundesforst in der Zentrale (Zentraler Kontakt) zur Verfügung. Daneben geben Ihnen die regionalen Bundesforstbetriebe in den einzelnen Bundesländern Auskunft über unser Dienstleistungsangebot in Sachen naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen, über den Erwerb von Ökopunkten oder den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Sofern ein Ausgleich für Maßnahmen an Bundeswasserstraßen erfolgen soll oder die Verpflichtung hierzu aus militärischen Projekten resultiert, ist die Abteilung Dienstliegenschaften ihr Ansprechpartner.