Ausnahme: PDF-Rechnung per Mail

Der Ausnahmefall: PDF-Rechnung per E-Mail

Nur wenn für Sie keine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung besteht, können Sie Ihre Rechnung als PDF per E-Mail übersenden. Bitte beachten Sie:

  • Adresse: FI-Rechnungseingang@bundesimmobilien.de. An dieses Postfach sind ausschließlich Rechnungen zu senden.
  • Das Postfach ist automatisiert. Eine persönliche Prüfung erfolgt nicht.
  • Verschlüsselte PDF-Dateien werden nicht verarbeitet.
  • Genau ein Dateianhang je E-Mail (= eine Rechnung). Zusätzliche Anhänge sind nicht zulässig.
  • Enthält die PDF-Datei neben der Rechnung weitere Unterlagen, ist die Rechnung stets voranzustellen.
  • Zulässiges Format des Rechnungsdokuments: PDF.
  • Zulässige Gesamtgröße der E-Mail: 20 MB.
  • Der Versand von Links zu einem Download-Portal ist nicht zulässig.
  • Werden die genannten Vorgaben nicht eingehalten, wird die E-Mail automatisiert abgelehnt. Bei verschlüsselten PDF-Anhängen erfolgt keine automatisierte Ablehnungsbenachrichtigung.