Ausnahme: PDF-Rechnung per Mail
Der Ausnahmefall: PDF-Rechnung per E-Mail
Nur wenn für Sie keine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung besteht, können Sie Ihre Rechnung als PDF per E-Mail übersenden. Bitte beachten Sie:
- Adresse: FI-Rechnungseingang@bundesimmobilien.de. An dieses Postfach sind ausschließlich Rechnungen zu senden.
- Das Postfach ist automatisiert. Eine persönliche Prüfung erfolgt nicht.
- Verschlüsselte PDF-Dateien werden nicht verarbeitet.
- Genau ein Dateianhang je E-Mail (= eine Rechnung). Zusätzliche Anhänge sind nicht zulässig.
- Enthält die PDF-Datei neben der Rechnung weitere Unterlagen, ist die Rechnung stets voranzustellen.
- Zulässiges Format des Rechnungsdokuments: PDF.
- Zulässige Gesamtgröße der E-Mail: 20 MB.
- Der Versand von Links zu einem Download-Portal ist nicht zulässig.
- Werden die genannten Vorgaben nicht eingehalten, wird die E-Mail automatisiert abgelehnt. Bei verschlüsselten PDF-Anhängen erfolgt keine automatisierte Ablehnungsbenachrichtigung.