Einzelabschüsse

Erwerb von Einzelabschüssen auf Trophäenträger der Klassen I / Akl. 4 und II b / Akl. 3

Jeder  Inhaber eines gültigen Jagdscheines kann Einzelabschüsse auf Trophäenträger der Klassen I / Akl. 4 und II b / Akl. 3 beantragen.
Einzeljagden auf Sauen, Kahlwild und männliches Wild der Jugendklasse können aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchgeführt werden.
Die Zuweisung des Einzelabschusses erfolgt im Rahmen des Abschussplanes durch die Leitung des jeweiligen Bundesforstbetriebes.

Näheres zu den Entgelten für die Jagd auf Trophäenträger erfragen Sie bitte direkt bei unseren Bundesforstbetrieben.