Gemeinschaftsjagden

Teilnahme an Gemeinschaftsjagden und Gruppenansitzen

Jeder Inhaber eines gültigen Jagdscheines, ausgenommen des Jugendjagdscheines, kann sich für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden bewerben. Die Bestätigung erfolgt durch die Leitung des zuständigen Bundesforstbetriebes.

Die Entgelte für die Jagdteilnahme sind nicht bundeseinheitlich. Sie werden von den jeweiligen Bundesforstbetrieben festgesetzt, welche Ihnen hierüber gern Auskunft geben.